Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In der letzten Woche sprach
das Landgericht Düsseldorf (Az.: 21 S
13/15) in Revision ein bahnbrechendes Urteil. Mieter dürfen im Stehen pinkeln.
Ich hätte gar nicht gedacht, dass Juristen so lustig sein
können. Hier die Urteilsbegründung vom Amtsgericht der Landeshauptstadt: "Trotz
der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das
Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher
herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen
Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber
mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens
rechnen." Domestizierung? Kenne ich eigentlich nur aus der Tierwelt. Brauch (-tum)? Könnte man (!) ja zum Weltkulturerbe beantragen.
Übrigens Professor
Julius Hackethal empfahl schon in den 70er-Jahren in seinem Buch „Keine Angst
vor Krebs“ die „Doppelharnung“. Heißt: Erst sitzen und ein paar Minuten später
stehen. Rückendeckung bekommt er von meiner
Heilpraktikerin. Auch sie bekräftigt das „männliche Brauchtum“ und plädiert
für einen festen Stand vor dem Becken. Damit die Blase vollständig entleert
wird.
Dann ist ja alles klar, liebe Geschlechtsgenossen.
Foto: Nicht jeder hat ein Pissoir in seiner Wohnung. Aber
da, wo sie dürfen, spielen die Männer gerne. Tooor…
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