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Montag, 5. Oktober 2015

Pinkeln im Stehen jetzt rechtens – zumindest für Mieter



Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In der letzten Woche sprach das Landgericht Düsseldorf  (Az.: 21 S 13/15) in Revision ein bahnbrechendes Urteil. Mieter dürfen im Stehen pinkeln.

Ich hätte gar nicht gedacht, dass Juristen so lustig sein können. Hier die Urteilsbegründung vom Amtsgericht der Landeshauptstadt: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen." Domestizierung? Kenne ich eigentlich nur aus der Tierwelt. Brauch (-tum)? Könnte man (!) ja zum Weltkulturerbe beantragen.

Übrigens  Professor Julius Hackethal empfahl schon in den 70er-Jahren in seinem Buch „Keine Angst vor Krebs“ die „Doppelharnung“. Heißt: Erst sitzen und ein paar Minuten später stehen. Rückendeckung bekommt er von meiner  Heilpraktikerin. Auch sie bekräftigt das „männliche Brauchtum“ und plädiert für einen festen Stand vor dem Becken. Damit die Blase vollständig entleert wird.

Dann ist ja alles klar, liebe Geschlechtsgenossen.

Foto: Nicht jeder hat ein Pissoir in seiner Wohnung. Aber da, wo sie dürfen, spielen die Männer gerne. Tooor…



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