Leon Goretzka, Jung-Profi beim
Fußballbundesligisten Schalke 04, soll für einen Monat seinen Führerschein
abgegeben. Weil er zu schnell gefahren ist. Bei erlaubten 70 km/h wurde der
20-Jährige mit 110 km/h auf der Autobahn geblitzt. Neben dem Fahrverbot drohen ihm
zusätzlich 120 Euro Strafe und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
Das berichtete heute meine Tageszeitung – die NRZ.
So ein Missgeschick kann einem
jungen Autofahrer mal passieren. Aber jetzt tauchte der Bundesligaprofi gleich
mit zwei Rechtsanwälten, einer davon „Staranwalt“ Burkhard Benecken aus Marl, vor dem Amtsgericht in Hattingen auf, um gegen das vierwöchige
Fahrverbot Einspruch zu erheben. Die Begründung der Advokaten: Einem
Fußballprofi als Person des öffentlichen Lebens sei es nicht zuzumuten, jeden
Tag mit der S-Bahn zu fahren. Außerdem habe Leon Goretzka nachts
gesellschaftliche Verpflichtungen, für die Autofahrten nötig seien, so die NRZ
in ihrer Berichterstattung weiter.
Sorry, lieber Leon Goretzka, da
springt mir als Ex-Polizist und bekennender Schalker der Draht aus der Mütze. Ich
schlage Ihnen folgendes vor, wenn Sie schon vier Wochen auf das Auto verzichten
müssen. Entweder Sie engagieren für die Zeit einen Chauffeur oder quartieren sich
in die Nähe des Trainingsgeländes in ein Hotel ein. Als Bundesligaprofi wird es
ja wohl am Geld nicht scheitern. Und nachts halten Sie sich für den harten Bundesligaalltag
fit und verzichten auf gesellschaftliche Auftritte.
Wie wäre es denn, wenn Sie
tatsächlich einmal einen Monat mit der S-Bahn fahren würden. Dann verlieren Sie
auch nicht die Bodenhaftung. Am Besten allerdings wäre es gewesen, Sie hätten
die Strafe akzeptiert. So haben Sie viele Symphatiepunkte verloren.
Aber wenigsten haben Sie einen Führerschein.
Nur ein paar Kilometer entfernt ist ja ein anderer junger Bundesligakicker lange
Zeit ohne Fahrerlaubnis mit seinem
Sportwagen unterwegs gewesen.
Leon Goretzka vor
wenigen Wochen beim Training „auf“ Schalke.
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