Freitag, 7. Juli 2017

G 20 Hamburg – Zur Polizeigewalt



Ja, Polizeigewalt gegen Straftäter darf sein. So sieht es unsere Rechtsnorm vor. So genannte Demonstranten, die feige ihre Identität verschleiern, die marodierend durch die Straßen ziehen, die wahllos Autos anstecken, machen die Freiheitsrechte kaputt. Wer sich mit ihnen politisch solidarisiert, macht sich der Beihilfe schuldig. Der Unmut muss sich also gegen die Polit-Extremisten richten und nicht gegen die Polizei.




Foto: Screenshot/ Youtube

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