Ja, Polizeigewalt gegen
Straftäter darf sein. So sieht es unsere Rechtsnorm vor. So genannte Demonstranten,
die feige ihre Identität verschleiern, die marodierend durch die Straßen
ziehen, die wahllos Autos anstecken, machen die Freiheitsrechte kaputt. Wer
sich mit ihnen politisch solidarisiert, macht sich der Beihilfe schuldig. Der
Unmut muss sich also gegen die Polit-Extremisten richten und nicht gegen die
Polizei.
Foto: Screenshot/ Youtube
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