Dr. jur. Frank Kawelovski, pensionierter Erster
Kriminalhauptkommissar, Polizeiwissenschaftler und Fachbuchautor, setzt sich mit
dem Fall eines 26-jährigen Mannes aus Westafrika auseinander, der im Januar
2024 nach einem Polizeieinsatz ums Leben kam. Kawelovski lehrt an der
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Duisburg und nimmt in dem Beitrag
eine juristische sowie polizeifachliche Einordnung des Falls vor. Dabei geht er
besonders auf die öffentliche Bewertung des Einsatzes und die Rolle der
Unterstützergruppen sowie der Nebenklage-vertreterinnen ein.
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Der Fall Ibrahima Barry - wenn Vorurteile mit Vorurteilen bekämpft
werden
von Dr. Frank Kawelovski
Zeitungen, Rundfunk und
Fernsehen haben in den letzten Monaten reichlich darüber berichtet: Seit drei
Monaten läuft vor dem Landgericht Duisburg ein Prozess gegen neun Polizeibeamtinnen
und -beamte aus Mülheim an der Ruhr. Sie sind im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz,
bei dem der guineische Flüchtig Ibrahima Barry im Januar 2024 in
einer Flüchtlingsunterkunft ums Leben gekommen ist, angeklagt, ihm durch eine
bestimmte Form der Fesselung unnötige Schmerzen zugefügt zu haben. Der junge
Mann war, nachdem er Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizei geleistet
hatte, zunächst an Händen und Füßen gefesselt worden. Nachdem er dennoch
mehrfach Polizeibeamte durch Bisse verletzt hatte, waren die beiden Fesselungen
schließlich noch durch eine dritte miteinander verbunden worden. Er befand sich
dabei in Bauchlage. Die Polizisten hatten sich mit dieser speziellen Fesselung mutmaßlich
vor weiteren Bissen schützen wollen – vor menschlichen Bissen, die genauso schwere
gesundheitliche Folgen haben und ansteckende Krankheiten übertragen können wie Hundebisse.
Auf Körperverletzung im Amt
lautet die Anklage, nicht aber auf Totschlag. Der Tod war nach Feststellung
einer Rechtsmedizinerin durch ein Kombinationsgeschehen aus akutem Drogeneinfluss,
mehreren Vorerkrankungen und der Fesselung verursacht worden, nicht aber durch die
Fesselung alleine.
Im Fokus dieses Artikels soll
aber nicht der Prozess vor dem Schwurgericht Duisburg stehen, sondern eine Pressekonferenz,
die ein Unterstützerkreis „Justice for Ibrahima“ unter Mitwirkung von zwei Rechtsanwältinnen
durchgeführt hat. Die beiden Frauen, Anna Magdalena Busl und Andrea
Groß-Bölting, zwei erfahrene Juristinnen, vertreten die Eltern und die
Schwester von Barry, die als Nebenkläger aus Guinea geholt worden sind und dem
Prozess beiwohnen.
[…] Für Eltern ist der Tod
eines Kindes grausame Höchststrafe, egal, wo man auf der Welt Vater oder Mutter
ist. Deshalb ist es richtig so, dass sie dem Prozess beiwohnen und so erfahren können,
was mit Sohn und Bruder passiert ist. Richtig ist auch, dass ein tödlicher
Polizeieinsatz juristisch aufgearbeitet werden muss. Und auch, dass es Menschen
gibt, die sich um die Familie in einer für sie völlig fremden Lebensumgebung kümmern,
ist gut und richtig.
Vorurteile sind immer das Problem der anderen
Nicht gut und richtig ist
allerdings die Voreingenommenheit, mit der die Helfer ihre selbstgewählte
Aufgabe wahrnehmen. In besagter Pressekonferenz im Duisburger „Stapeltor“, in
der die „Justice-for-Ibrahima-Gruppe“, die „Black Community Coalition“, die Anwältinnen
der Nebenklage sowie ein amerikanischer Professor und ein Verein zur Verfolgung
staatlicher Gewalt zu Wort kamen, gab es für die angeklagten Polizeibeamten
keinerlei Pardon. Das Urteil der Veranstalter stand schon weit vor Prozessende
fest: „Die Polizisten sind schuldig am Tod von Ibrahima Barry“.
Auffallend war schon in der
Einladung an die Pressevertreter der Satz, dass der Solidaritätskreis Justice
für Ibrahima „eine lückenlose Aufklärung […] für rassistische Polizeigewalt“
fordert. Schon alleine der Begriff „rassistisch“ wirft Fragen auf. Rassismus
ist eine innere Haltung, ein „subjektiver Tatbestand“, wie die Juristen sagen.
Woher, so darf man sich fragen, nahmen die Veranstalter die Erkenntnis, dass
die neun Männer und Frauen, die derzeit vor Gericht stehen, rassistisch
gehandelt haben? Kennen sie sie gut genug? Bisher hat, vermutlich auf Anraten
der Verteidiger, keiner der Polizeibeamten auch nur einen Ton gesagt. Wie kann
man Aufschluss über die Haltung und das Denken eines Menschen gewinnen, wenn
man noch kein Wort mit ihm gewechselt hat? Verfügten die Anwältinnen möglicherweise
über Dossiers, also gesammelte biografische Erkenntnisse über die Angeklagten,
dass sie sich auf eine rassistische Einstellung der Angeklagten festlegen
konnten? Eine Nachfrage aus dem Plenum erbrachte: Nein, man wusste über diese
neun Leute eigentlich gar nichts, aber – so Rechtsanwältin Busl: „Es gibt
Studien, die belegen, dass es Rassismus in der Polizei gibt.“
Das reicht also, um Menschen, über
die man nichts, aber auch rein gar nichts weiß, diesen Stempel aufzudrücken.
Eine simple Gleichung, die eigentlich eines reflektierten Akademikers unwürdig
ist, lautet demnach: „Es gibt Studien, die Rassismus in der Polizei belegen,
also müssen diese neun Polizisten auch Rassisten sein.“ So übersichtlich kann Beweisführung
sein.
Damit taten die Veranstalter
und ihre Anwälte genau das, was sie sonst zu Recht verurteilen: Menschen mit
Vorurteilen zu belegen. Vermeintlich verallgemeinbare Gruppenmerkmale werden
auf Individuen gelegt, ohne sich im Geringsten dafür zu interessieren, wie der
Einzelne ist, den man in eine Schublade steckt. „Justice for Ibrahima“ und die „Black
Community Coalition“ kämpfen nach eigenem Anspruch gegen Vorurteile und leben
sie doch an Gesellschaftsgruppen, die ihnen nicht gefallen (sprich:
Polizeibeamten) selbst gnadenlos aus. So etwas macht unglaubwürdig.
Das Prinzip der individuellen Schuld
Für einen Menschen, der einer
Straftat verdächtigt wird, gilt der Grundsatz, dass er nach seiner individuellen
Schuld abgeurteilt werden muss. Es ist ein Grundprinzip der Gerechtigkeit. Mindestens
eine der Anwältinnen, Anna Magdalena Busl, ist auch Strafverteidigerin. Würde sie
akzeptieren, wenn einer ihrer Mandanten nicht nach seiner persönlichen Schuld,
sondern aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe verurteilt würde? Gewiss
nicht! In Bezug auf die angeklagten Polizisten blendet sie dieses Prinzip aber
offensichtlich aus. Es passt halt nicht so gut ins derzeitige Programm.
In der Veranstaltung genügte
es den Protagonisten aber nicht, sowohl der Polizei wie auch den angeklagten
Polizeibeamten Rassismus vorzuwerfen. In Fortlauf der Veranstaltung war auch
vom „strukturellen Rassismus“ in der Polizei die Rede. Bedeutet: Die
Organisation Polizei ist von Rassismus durchdrungen und fordert rassistisches
Denken und Handeln ihrer Gruppen-mitglieder. Rassismus ist damit offenbar Teil
der DNA der Polizei und eine Normalität. Zweifellos haben die Veranstalter
Recht, dass es in der Polizei Rassisten gibt. Das ist durch einzelne Fälle –
die zum Teil leider vor einigen Jahren auch in Mülheim, aber auch an anderen
Orten gespielt hatten – belegt. Aber deshalb die gesamte Polizei als
rassistisch zu brandmarken, schießt weit über das Ziel hinaus.
Wer eine Innenansicht des
Systems hat, weiß, dass mit zahlreichen Maßnahmen das rechtstaatliche Handeln
der Polizeibeamten in NRW gefördert wird. Ich habe Zweifel, dass die Veranstalter
über so einen intimen Einblick in die Polizei verfügen. In vielen Jahren, in
denen ich selbst an einer Polizeihochschule gelehrt habe, habe ich gesehen, mit
welchem Aufwand die – nach Auffassung der Veranstalter rassistische -
Organisation Polizei gegen Rassismus ankämpft und ihre Auszubildenden dagegen
wappnet. Fächer wie „Training sozialer Kompetenzen“, „Interkulturelle
Kompetenz“ und vieles mehr sind Einflussgrößen, mit denen die jungen Leute zu
einer weltoffenen Haltung gebracht werden sollen. Die jüngere
Polizeibeamtenschaft Nordrhein-Westfalens ist davon abgesehen selbst mittlerweile
ein Schmelztiegel dutzender Nationalitäten.
Meint ein Polizeistudierender tatsächlich
einmal, er müsse rassistische, frauenfeindliche oder sonst menschenverachtende Äußerungen
loswerden, ist sein Studium beendet. Nach Bekanntwerden so eines Vorfalls kann
er seine Uniform abgeben und ist am nächsten Tag arbeitslos. Das ist Organisationsrealität.
Den strukturellen Rassismus, von dem die Veranstalter überzeugt sind, kann ich
auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht feststellen. Einzelfalle werden nicht
in Abrede gestellt. Aber gegen die wird bei Erkennen vorgegangen.
Die Überkonstruktion einer Opferrolle
Und noch ein anderer Aspekt
gab der Veranstaltung in Duisburg einen schlechten Beigeschmack. Hier gab es für
Ibrahima Barry nur die Opferrolle. Nicht der Hauch eines kritischen Blicks fiel
in den Katakomben des „Stapeltors“ auf den jungen Mann, der aus Afrika nach Deutschland
gekommen war, um hier eine bessere Zukunft zu finden. Kein Wort darüber, dass er
als nicht gerufener Gast dieses Staates, in dem er sein neues Leben führen
wollte, schon sehr früh alle staatlichen und gesellschaftlichen Regeln eines
friedlichen Zusammenlebens der Gesellschaft mit Füßen getreten hatte. Kein Wort
darüber, dass er in seinen häufigen Aggressionsanfällen gegen Menschen Gewalt geübt,
sie verletzt und Sachwerte beschädigt hat. Kein Wort von 50 Polizeieinsätzen,
die er in ein paar Jahren provoziert hatte und davon, dass er permanent andere
bedrohte, mit Geschrei und Randale in Angst und Schrecken versetzte. Kein Wort
davon, dass er sich regelmäßig mit Kokain vollstopfte und in unberechenbarem
Zustande versetzte, durch die im Wechsel mal Rettungsdienste, mal Polizei ausrücken
mussten. Und auch kein Wort seiner Verurteilungen vor Gericht. Wer an der
Veranstaltung teilnahm, musste glauben, die Polizei habe im Januar 2024 nach
Lust und Laune einen Betenden aus einer Kirchenbank gerissen. Tatsächlich
hatte er wieder einmal randaliert, Frauen, Kinder und Sicherheitspersonal in
der Übergangseinrichtung, in der der tragische Polizeieinsatz stattfand, in
Angst und Schrecken versetzt.
Wer glaubte, auch einmal den
Hinweis zu hören, dass jeder erwachsene Mensch, auch Ibrahima Barry, eine
eigene Verantwortlichkeit für sein Handeln hat, dass er als Gefährder, ungeachtet
der Hautfarbe, mit staatlichen Reaktionen rechnen und nach dem
Verursacherprinzip schlechtesten falls auch einen eigenen Schaden in Kauf
nehmen musste, hoffte vergeblich. Die Veranstalter hatten kein Interesse an
einer differenzierten Betrachtung. Sie verfolgten ihre Agenda der rassistischen
Polizei. Kein Wort schließlich auch über die Tatsache, dass auf der Anklagebank
keine seelenlosen Funktionseinheiten des Staates, sondern auch Menschen sitzen,
denen zum Schluss möglicherweise kein strafbares Handeln nachgewiesen wird und
die trotzdem nun mittlerweile seit fast drei Jahren die Belastung eines
Strafverfahrens tragen. Alle, darunter auch Familienväter, sind in ihrer
beruflichen wie auch in ihrer wirtschaftlichen Existenz seit Langem infrage gestellt.
Dass sie genauso wie Ibrahima Barry Menschen sind, war hier kein Thema. Es
schien nicht ins Bild zu passen.
Kritische Auseinandersetzung
mit der Polizei ist in einem Rechtsstaat zwingend erforderlich, da die Polizei über
enorme Machtmittel verfügt, die tief in das Leben von Menschen eingreifen können.
Aber Kritik an der Polizei sollte nicht einseitig, verzerrend und
interessengesteuert sein. Sonst machen sich ihre Kritiker unglaubwürdig.
Sollten die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten in Saarn einen
strafrechtlich relevanten Fehler begangen haben, sollen sie bestraft werden.
Jeder allerdings nach seinem Beitrag und seiner persönlichen Schuld und nicht, weil
er Polizist ist. Sollte sich herausstellen, dass ihr Handeln gerechtfertigt
war, sollen sie freigesprochen werden. Das sollten dann auch die Unterstützer
von Ibrahima Barry akzeptieren.