Und schon wieder hat die polizeiliche Administration in
Nordrhein-Westfalen einen auf den juristischen Deckel bekommen. Polizisten
dürfen kleiner als 1,68 Meter sein. So urteile jetzt das Oberverwaltungsgericht
Münster und gab einem Bewerber (1,66
Meter) recht. Bei weiblichen Bewerberinnen gilt laut Erlass eine Mindestgröße
von 1,63 Metern, bei männlichen 168 Zentimetern. Diesen hausgemachten und
willkürlichen Unterschied habe ich noch nie verstanden.Die vorletzte gerichtliche
Klatsche gab es bei der Ablehnung von tätowierten Polizeibewerbern.
Leben in der Landeshauptstadt die Verantwortlichen hinterm
Mond? Auf der einen Seite wird um junge Frauen und Männer geworben, auf der
anderen Seite scheitern Interessenten an dem weltfremden Bild der
Verantwortlichen. Übrigens, liebe Ministerialbeamte, am Samstag gab es eine
Meldung der Deutschen Presseagentur: „Jeder fünfte Deutsche ist tätowiert.“ Nehmt
bitte einmal eure konservative Brille ab. Eine gute Polizistin und Polizist darf
durchaus ein bisschen kleiner oder tätowiert sein. Auf andere Werte kommt es in
dem Beruf an.
Wie groß darf ein(e) Polizistin/ Polizistin sein
- © uk-Foto
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