Samstag, 13. Juni 2020

Gesetzesvorlage - Bürger- und Polizeibeauftragter für Berlin


Die Regierungskoalition (SPD, Grüne, LINKE) in Berlin möchte einen Landesbeauftragten für die Polizei einsetzen. Das Thema ist nicht neu, aber gerade jetzt nach den Vorfällen der Polizeigewalt in den USA und den Demonstrationen in Deutschland wieder aktuell geworden. Ein Online-Magazin titelt sogar in einem Beitrag von gestern: „Polizisten sollen Weltanschauung und Sexualleben offenlegen“. Die Gesetzesvorlage von Januar für die  Abgeordneten im Landesparlament der Bundeshauptstadt ist Ausfluss der Koalitionsvereinbarungen der drei Parteien. Der Bürger- und Polizeibeauftragte soll „im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechts des Abgeordnetenhauses die Stellung des Bürgers im Verkehr mit den Behörden stärken“. Ihm werden weitreichende Rechte eingeräumt. In gewissen Fällen kann er sogar von Polizisten so genannte sensible Daten einfordern, „soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist“. Dazu gehören zum Beispiel die Parteizugehörigkeit, Weltanschauung, Religion, sexuelle Orientierung und sogar die Hautfarbe.
Das Foto zeigt die Berliner Polizistin Jasmin vom „Abschnitt 24“. Der Fotograf Nady El-Tounsy @nadyeltounsy hat sie bei einer Nachtschicht ins Bild gesetzt. Hier veröffentlicht im Instagram-Account der Berliner Polizei





Gesetzentwurf vom 20. Januar 2020:

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