Sonntag, 24. September 2017

Kurz und tätowiert



Und schon wieder hat die polizeiliche Administration in Nordrhein-Westfalen einen auf den juristischen Deckel bekommen. Polizisten dürfen kleiner als 1,68 Meter sein. So urteile jetzt das Oberverwaltungsgericht  Münster und gab einem Bewerber (1,66 Meter) recht. Bei weiblichen Bewerberinnen gilt laut Erlass eine Mindestgröße von 1,63 Metern, bei männlichen 168 Zentimetern. Diesen hausgemachten und willkürlichen Unterschied habe ich noch nie verstanden.Die vorletzte gerichtliche Klatsche gab es bei der Ablehnung von tätowierten Polizeibewerbern.
Leben in der Landeshauptstadt die Verantwortlichen hinterm Mond? Auf der einen Seite wird um junge Frauen und Männer geworben, auf der anderen Seite scheitern Interessenten an dem weltfremden Bild der Verantwortlichen. Übrigens, liebe Ministerialbeamte, am Samstag gab es eine Meldung der Deutschen Presseagentur: „Jeder fünfte Deutsche ist tätowiert.“ Nehmt bitte einmal eure konservative Brille ab. Eine gute Polizistin und Polizist darf durchaus ein bisschen kleiner oder tätowiert sein. Auf andere Werte kommt es in dem Beruf an.  



 Wie groß darf ein(e) Polizistin/ Polizistin sein - © uk-Foto

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