Mittwoch, 4. August 2021

Abschiebung von ausländischen Straftätern - ja oder nein

Viele Menschen suchen den Weg aus ihren Heimatländern nach Europa und wenn möglich nach Deutschland. Kein anderes Land auf diesem Kontinent nimmt so viele Menschen aus anderen Nationen auf. Die Einreise hat vielerlei Gründe? Verfolgung, Armut oder einfach die Hoffnung auf ein besseres Leben. Das ist menschlich verständlich und im speziellen Fall durch unser Grundgesetz gesichert. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Gut so.

Schwierig wird es, wenn das Gast- bzw. Asylrecht missbraucht wird. Flüchtlinge halten sich nicht an hiesige Gesetze, begehen schwerwiegende Straftaten oder lehnen sogar die hiesige Lebensweise, Kultur und Religion  ab. Oder sie bilden gar Parallelgesellschaften wie zum Beispiel arabische Großfamilien. Nach fast 45 Jahre Polizeiarbeit waren die Regelverletzungen von Ausländern stets ein Thema. Viele Kollegen haben nie verstanden, warum das Thema der Ausländerkriminalität tabuisiert wurde. Für Führungskräfte ein brisantes Thema, zumal ein Erlass in Nordrhein-Westfalen die Nennung von in Straftaten verstrickten Ausländern untersagte. Jetzt ist das in NRW möglich, stößt allerdings in bestimmten politischen Kreisen immer noch auf Unverständnis. In Berlin zum Beispiel mit rot-rot-grüner Regierung fehlen die Angaben über Herkunft der Tatverdächtigen oftmals in den Polizeimeldung. 


Das spaltet die Gesellschaft. Der soziale Frieden gerät in Gefahr, besonders in bestimmten Stadtteilen mit sehr hohem Ausländeranteil. Der Staat wirkt hilflos, schwach und hat viele Jahre vor den Problemen die Augen verschlossen.

Selbst die etablierten Parteien sind sich nicht einig, falls Zugereiste geltende Regeln missachten und abgeschoben werden sollen. Während die einen rigorose Abschiebung in Krisengebiete (Afghanistan, Syrien etc.) ablehnen, sind die anderen dafür. Selbst innerhalb der Parteien gibt es darüber Streit.

Was wäre wenn, der Staat mit allen Zugereisten und Einwanderern einen Vertrag abschließt? In Kurzform:  

„Ich akzeptiere das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die hier geltenden Gesetze und Werte. Sollte ich dagegen verstoßen, werde ich nach geltendem Recht bestraft und meine sofortige Rückführung ist nach von mir begangenen schwerwiegenden Straftaten in mein Heimatland möglich. Die gleiche Anwendung gilt auch, wenn ich als vermeintlicher Flüchtling und politisch Verfolgter in meinem Heimatland Urlaub mache oder mich Antisemitsch betätige.“

Darüber könnten sich Staatsrechtler, Juristen und Politiker streiten.   

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