Mittwoch, 17. Mai 2017

Tag gegen Homophobie


Solange „schwul“ als Schimpfwort benutzt wird, solange „schwul“ im abwertenden Zusammenhang in der Jugendsprache altersgebräuchlich ist, hat der heutige Tag seine Berechtigung. Der Tag gegen Homophobie.
Mein Vater, Polizist in Gelsenkirchen in den 1950er-Jahren, hat Männer mit anderer sexueller Orientierung eingesperrt. Es existierte der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches: „Unzucht zwischen Männern wird mit Gefängnis bestraft.“ Gustav Heinemann (SPD-Justizminister und späterer Bundespräsident) entschärfte den Tatbestand in den 1970er-Jahren. In dieser Zeit war ich junger Polizist. Und als mein Sohn in den 1990er-Jahren den „grünen Rock“ anzog, war der Tatbestand verschwunden. Gesellschaftlicher Wandel in nur drei Polizeigenerationen.
In vielen Ländern werden jedoch Männer und Frauen immer noch geächtet. Und bei deren Verfolgung ist die Polizei wieder der Büttel des Staates. Und in Deutschland?
Ich kenne einen jungen homosexuellen Polizeikollegen mit Migrantenhintergrund, der mir vor ein paar Jahren sagte: “Ich trage zwei Lasten auf meinen Schultern. Meine Eltern dürfen nichts von meiner Lebenspartnerschaft mit einem Mann wissen." Auch bei uns ist wieder eine Ablehnung spürbar, stellen Schwulen- und Lesbenverbände fest. Der Gedenktag hat nach wie vor seine Berechtigung. 



Cover des Buches „Schwule, Lesben, Polizei“, das ich zurzeit lese

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen