Wie weit muss der Rechtsstaat gehen? Diese Frage stellt sich mir angesichts einer Zeitungsüberschrift, die ich heute gelesen habe: „Lehrerin durfte Angriff durch Schüler abwehren“. Dem Bericht zufolge hatte ein neunjähriger Grundschüler seine Lehrerin angegriffen, beleidigt und angespuckt. Auch seine Mitschüler beschimpfte und bedrohte er, schlug und trat sie und warf mit Gegenständen um sich. Die Lehrerin und eine Kollegin hielten ihn an den Armen fest und führten ihn aus dem Klassenraum. Ein nachvollziehbares Eingreifen, sollte man meinen. Doch der Fall landete vor Gericht.
| "Meine" Wichernschule - heute Beckeradschule in Gelsenkirchen-Buer |
Die Eltern wandten sich an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie verlangten, dass das Land Nordrhein-Westfalen ihren neunjährigen Sohn vor der Lehrerin schützt. Das Gericht entschied dem Bericht zufolge, dass die Lehrerin richtig gehandelt hatte: Sie musste sich und die anderen Schüler verteidigen und war verpflichtet, Gefahren für die übrigen Kinder abzuwehren. (Quelle: NRZ/AFP vom 20.10.2026)
Ich erinnere mich an meine Schulzeit. Mir ist kein Fall bekannt, in dem einer meiner Klassenkameraden eine Lehrerin angegriffen hätte. Wäre das geschehen, hätte sie vermutlich anders reagiert als die Kollegin heute. Meine Eltern wären jedenfalls nicht auf die Idee gekommen, wegen meines Verhaltens vor Gericht zu ziehen. Die hätten nie davon erfahren.
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