Montag, 7. September 2026

Der Fall Ibrahima Barry - wenn Vorurteile mit Vorurteilen bekämpft werden



Dr. jur. Frank Kawelovski, pensionierter Erster Kriminalhauptkommissar, Polizeiwissenschaftler und Fachbuchautor, setzt sich mit dem Fall eines 26-jährigen Mannes aus Westafrika auseinander, der im Januar 2024 nach einem Polizeieinsatz ums Leben kam. Kawelovski lehrt an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Duisburg und nimmt in dem Beitrag eine juristische sowie polizeifachliche Einordnung des Falls vor. Dabei geht er besonders auf die öffentliche Bewertung des Einsatzes und die Rolle der Unterstützergruppen sowie der Nebenklage-vertreterinnen ein.

 

Der Fall Ibrahima Barry - wenn Vorurteile mit Vorurteilen bekämpft werden

von Dr. Frank Kawelovski

 Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen haben in den letzten Monaten reichlich darüber berichtet: Seit drei Monaten läuft vor dem Landgericht Duisburg ein Prozess gegen neun Polizeibeamtinnen und -beamte aus Mülheim an der Ruhr. Sie sind im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz, bei dem der guineische Flüchtig Ibrahima Barry im Januar 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft ums Leben gekommen ist, angeklagt, ihm durch eine bestimmte Form der Fesselung unnötige Schmerzen zugefügt zu haben. Der junge Mann war, nachdem er Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizei geleistet hatte, zunächst an Händen und Füßen gefesselt worden. Nachdem er dennoch mehrfach Polizeibeamte durch Bisse verletzt hatte, waren die beiden Fesselungen schließlich noch durch eine dritte miteinander verbunden worden. Er befand sich dabei in Bauchlage. Die Polizisten hatten sich mit dieser speziellen Fesselung mutmaßlich vor weiteren Bissen schützen wollen – vor menschlichen Bissen, die genauso schwere gesundheitliche Folgen haben und ansteckende Krankheiten übertragen können wie Hundebisse.

 Auf Körperverletzung im Amt lautet die Anklage, nicht aber auf Totschlag. Der Tod war nach Feststellung einer Rechtsmedizinerin durch ein Kombinationsgeschehen aus akutem Drogeneinfluss, mehreren Vorerkrankungen und der Fesselung verursacht worden, nicht aber durch die Fesselung alleine.

 Im Fokus dieses Artikels soll aber nicht der Prozess vor dem Schwurgericht Duisburg stehen, sondern eine Pressekonferenz, die ein Unterstützerkreis „Justice for Ibrahima“ unter Mitwirkung von zwei Rechtsanwältinnen durchgeführt hat. Die beiden Frauen, Anna Magdalena Busl und Andrea Groß-Bölting, zwei erfahrene Juristinnen, vertreten die Eltern und die Schwester von Barry, die als Nebenkläger aus Guinea geholt worden sind und dem Prozess beiwohnen.

[…] Für Eltern ist der Tod eines Kindes grausame Höchststrafe, egal, wo man auf der Welt Vater oder Mutter ist. Deshalb ist es richtig so, dass sie dem Prozess beiwohnen und so erfahren können, was mit Sohn und Bruder passiert ist. Richtig ist auch, dass ein tödlicher Polizeieinsatz juristisch aufgearbeitet werden muss. Und auch, dass es Menschen gibt, die sich um die Familie in einer für sie völlig fremden Lebensumgebung kümmern, ist gut und richtig.

 Vorurteile sind immer das Problem der anderen

 Nicht gut und richtig ist allerdings die Voreingenommenheit, mit der die Helfer ihre selbstgewählte Aufgabe wahrnehmen. In besagter Pressekonferenz im Duisburger „Stapeltor“, in der die „Justice-for-Ibrahima-Gruppe“, die „Black Community Coalition“, die Anwältinnen der Nebenklage sowie ein amerikanischer Professor und ein Verein zur Verfolgung staatlicher Gewalt zu Wort kamen, gab es für die angeklagten Polizeibeamten keinerlei Pardon. Das Urteil der Veranstalter stand schon weit vor Prozessende fest: „Die Polizisten sind schuldig am Tod von Ibrahima Barry“.

 Auffallend war schon in der Einladung an die Pressevertreter der Satz, dass der Solidaritätskreis Justice für Ibrahima „eine lückenlose Aufklärung […] für rassistische Polizeigewalt“ fordert. Schon alleine der Begriff „rassistisch“ wirft Fragen auf. Rassismus ist eine innere Haltung, ein „subjektiver Tatbestand“, wie die Juristen sagen. Woher, so darf man sich fragen, nahmen die Veranstalter die Erkenntnis, dass die neun Männer und Frauen, die derzeit vor Gericht stehen, rassistisch gehandelt haben? Kennen sie sie gut genug? Bisher hat, vermutlich auf Anraten der Verteidiger, keiner der Polizeibeamten auch nur einen Ton gesagt. Wie kann man Aufschluss über die Haltung und das Denken eines Menschen gewinnen, wenn man noch kein Wort mit ihm gewechselt hat? Verfügten die Anwältinnen möglicherweise über Dossiers, also gesammelte biografische Erkenntnisse über die Angeklagten, dass sie sich auf eine rassistische Einstellung der Angeklagten festlegen konnten? Eine Nachfrage aus dem Plenum erbrachte: Nein, man wusste über diese neun Leute eigentlich gar nichts, aber – so Rechtsanwältin Busl: „Es gibt Studien, die belegen, dass es Rassismus in der Polizei gibt.“

 Das reicht also, um Menschen, über die man nichts, aber auch rein gar nichts weiß, diesen Stempel aufzudrücken. Eine simple Gleichung, die eigentlich eines reflektierten Akademikers unwürdig ist, lautet demnach: „Es gibt Studien, die Rassismus in der Polizei belegen, also müssen diese neun Polizisten auch Rassisten sein.“ So übersichtlich kann Beweisführung sein.

 Damit taten die Veranstalter und ihre Anwälte genau das, was sie sonst zu Recht verurteilen: Menschen mit Vorurteilen zu belegen. Vermeintlich verallgemeinbare Gruppenmerkmale werden auf Individuen gelegt, ohne sich im Geringsten dafür zu interessieren, wie der Einzelne ist, den man in eine Schublade steckt. „Justice for Ibrahima“ und die „Black Community Coalition“ kämpfen nach eigenem Anspruch gegen Vorurteile und leben sie doch an Gesellschaftsgruppen, die ihnen nicht gefallen (sprich: Polizeibeamten) selbst gnadenlos aus. So etwas macht unglaubwürdig.

 Das Prinzip der individuellen Schuld

 Für einen Menschen, der einer Straftat verdächtigt wird, gilt der Grundsatz, dass er nach seiner individuellen Schuld abgeurteilt werden muss. Es ist ein Grundprinzip der Gerechtigkeit. Mindestens eine der Anwältinnen, Anna Magdalena Busl, ist auch Strafverteidigerin. Würde sie akzeptieren, wenn einer ihrer Mandanten nicht nach seiner persönlichen Schuld, sondern aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe verurteilt würde? Gewiss nicht! In Bezug auf die angeklagten Polizisten blendet sie dieses Prinzip aber offensichtlich aus. Es passt halt nicht so gut ins derzeitige Programm.

 In der Veranstaltung genügte es den Protagonisten aber nicht, sowohl der Polizei wie auch den angeklagten Polizeibeamten Rassismus vorzuwerfen. In Fortlauf der Veranstaltung war auch vom „strukturellen Rassismus“ in der Polizei die Rede. Bedeutet: Die Organisation Polizei ist von Rassismus durchdrungen und fordert rassistisches Denken und Handeln ihrer Gruppen-mitglieder. Rassismus ist damit offenbar Teil der DNA der Polizei und eine Normalität. Zweifellos haben die Veranstalter Recht, dass es in der Polizei Rassisten gibt. Das ist durch einzelne Fälle – die zum Teil leider vor einigen Jahren auch in Mülheim, aber auch an anderen Orten gespielt hatten – belegt. Aber deshalb die gesamte Polizei als rassistisch zu brandmarken, schießt weit über das Ziel hinaus.

 Wer eine Innenansicht des Systems hat, weiß, dass mit zahlreichen Maßnahmen das rechtstaatliche Handeln der Polizeibeamten in NRW gefördert wird. Ich habe Zweifel, dass die Veranstalter über so einen intimen Einblick in die Polizei verfügen. In vielen Jahren, in denen ich selbst an einer Polizeihochschule gelehrt habe, habe ich gesehen, mit welchem Aufwand die – nach Auffassung der Veranstalter rassistische - Organisation Polizei gegen Rassismus ankämpft und ihre Auszubildenden dagegen wappnet. Fächer wie „Training sozialer Kompetenzen“, „Interkulturelle Kompetenz“ und vieles mehr sind Einflussgrößen, mit denen die jungen Leute zu einer weltoffenen Haltung gebracht werden sollen. Die jüngere Polizeibeamtenschaft Nordrhein-Westfalens ist davon abgesehen selbst mittlerweile ein Schmelztiegel dutzender Nationalitäten.

 Meint ein Polizeistudierender tatsächlich einmal, er müsse rassistische, frauenfeindliche oder sonst menschenverachtende Äußerungen loswerden, ist sein Studium beendet. Nach Bekanntwerden so eines Vorfalls kann er seine Uniform abgeben und ist am nächsten Tag arbeitslos. Das ist Organisationsrealität. Den strukturellen Rassismus, von dem die Veranstalter überzeugt sind, kann ich auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht feststellen. Einzelfalle werden nicht in Abrede gestellt. Aber gegen die wird bei Erkennen vorgegangen.

 Die Überkonstruktion einer Opferrolle

 Und noch ein anderer Aspekt gab der Veranstaltung in Duisburg einen schlechten Beigeschmack. Hier gab es für Ibrahima Barry nur die Opferrolle. Nicht der Hauch eines kritischen Blicks fiel in den Katakomben des „Stapeltors“ auf den jungen Mann, der aus Afrika nach Deutschland gekommen war, um hier eine bessere Zukunft zu finden. Kein Wort darüber, dass er als nicht gerufener Gast dieses Staates, in dem er sein neues Leben führen wollte, schon sehr früh alle staatlichen und gesellschaftlichen Regeln eines friedlichen Zusammenlebens der Gesellschaft mit Füßen getreten hatte. Kein Wort darüber, dass er in seinen häufigen Aggressionsanfällen gegen Menschen Gewalt geübt, sie verletzt und Sachwerte beschädigt hat. Kein Wort von 50 Polizeieinsätzen, die er in ein paar Jahren provoziert hatte und davon, dass er permanent andere bedrohte, mit Geschrei und Randale in Angst und Schrecken versetzte. Kein Wort davon, dass er sich regelmäßig mit Kokain vollstopfte und in unberechenbarem Zustande versetzte, durch die im Wechsel mal Rettungsdienste, mal Polizei ausrücken mussten. Und auch kein Wort seiner Verurteilungen vor Gericht. Wer an der Veranstaltung teilnahm, musste glauben, die Polizei habe im Januar 2024 nach Lust und Laune einen Betenden aus einer Kirchenbank gerissen. Tatsächlich hatte er wieder einmal randaliert, Frauen, Kinder und Sicherheitspersonal in der Übergangseinrichtung, in der der tragische Polizeieinsatz stattfand, in Angst und Schrecken versetzt.

 Wer glaubte, auch einmal den Hinweis zu hören, dass jeder erwachsene Mensch, auch Ibrahima Barry, eine eigene Verantwortlichkeit für sein Handeln hat, dass er als Gefährder, ungeachtet der Hautfarbe, mit staatlichen Reaktionen rechnen und nach dem Verursacherprinzip schlechtesten falls auch einen eigenen Schaden in Kauf nehmen musste, hoffte vergeblich. Die Veranstalter hatten kein Interesse an einer differenzierten Betrachtung. Sie verfolgten ihre Agenda der rassistischen Polizei. Kein Wort schließlich auch über die Tatsache, dass auf der Anklagebank keine seelenlosen Funktionseinheiten des Staates, sondern auch Menschen sitzen, denen zum Schluss möglicherweise kein strafbares Handeln nachgewiesen wird und die trotzdem nun mittlerweile seit fast drei Jahren die Belastung eines Strafverfahrens tragen. Alle, darunter auch Familienväter, sind in ihrer beruflichen wie auch in ihrer wirtschaftlichen Existenz seit Langem infrage gestellt. Dass sie genauso wie Ibrahima Barry Menschen sind, war hier kein Thema. Es schien nicht ins Bild zu passen.

 Kritische Auseinandersetzung mit der Polizei ist in einem Rechtsstaat zwingend erforderlich, da die Polizei über enorme Machtmittel verfügt, die tief in das Leben von Menschen eingreifen können. Aber Kritik an der Polizei sollte nicht einseitig, verzerrend und interessengesteuert sein. Sonst machen sich ihre Kritiker unglaubwürdig. Sollten die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten in Saarn einen strafrechtlich relevanten Fehler begangen haben, sollen sie bestraft werden. Jeder allerdings nach seinem Beitrag und seiner persönlichen Schuld und nicht, weil er Polizist ist. Sollte sich herausstellen, dass ihr Handeln gerechtfertigt war, sollen sie freigesprochen werden. Das sollten dann auch die Unterstützer von Ibrahima Barry akzeptieren.

Dienstag, 28. Juli 2026

Kriegsverbrecher tauchte bei der Essener Polizei unter

Mehr als acht Jahrzehnte nach dem II. Weltkrieg blieb die Vergangenheit des Essener Kriminalbeamten Hans Hartung weitgehend im Verborgenen. Erst die Recherchen des norwegischen Investigativjournalisten Olav Sundvor von der Zeitung „Bergensavisen (BA)“ brachten seine Lebensgeschichte ans Licht.

Ich selbst war fast 45 Jahre als Polizeibeamter tätig, nach meiner Ausbildung durchgehend in Essen. In meiner rund 20-jährigen Funktion als Leiter der Pressestelle kannte ich viele Kolleginnen und Kollegen und stand in engem Kontakt zu den Dienststellen. Auch Fragen der Polizeigeschichte gehörten immer wieder zu meinem Aufgabenbereich.

Im Frühjahr wandte sich eine Redakteurin der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) an mich. Sie wollte wissen, ob mir der Name Hans Hartung bekannt sei – und ob ich den norwegischen Journalisten Olav Sundvor bei seinen Recherchen unterstützen könne.

Der Hintergrund war brisant: Hartung soll während der NS-Zeit Gestapo-Chef in Bergen in Norwegen sowie in Grenoble gewesen sein. In Frankreich wurde er später in Abwesenheit zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Danach tauchte er unter. In den 1950er-Jahren bewarb er sich bei der Essener Polizei – und wurde eingestellt. Ich sagte meine Unterstützung zu. Der Name war mir zwar bekannt, doch rasch zeigte sich: Es handelte sich um eine Namensgleichheit. Zeitzeugen gibt es nicht mehr; der gesuchte Hartung ging bereits 1965 in Pension und starb 1979.

Die Grabstätte auf dem Parkfriedhof
Die Grabstätte von H. Hartung auf dem Parkfriedhof

Dennoch führten die Recherchen von Olav Sundvor weiter. In Essen konnten schließlich sowohl die frühere Wohnanschrift als auch die Grabstätte Hartungs ausfindig gemacht werden. Das Grab sollte im Oktober 2026 eingeebnet werden. Nach Auskunft der Friedhofsverwaltung bleibt der Grabstein jedoch aus historischen Gründen erhalten.

In zwei Teilen zeichnet Olav Sundvor die Geschichte des früheren Gestapo-Chefs nach, der später als angesehener Kriminalhauptkommissar in Essen tätig war. Der Fall steht exemplarisch für die Nachkriegskarrieren zahlreicher NS-Täter, denen es gelang, unterzutauchen oder unbehelligt neue berufliche Wege einzuschlagen. Durch Sundvors beharrliche Recherche ist das Leben Hans Hartungs nun zumindest nachträglich öffentlich sichtbar geworden. Hier der Artikel (KI- /Google - Übersetzung):

 

 Zeitung - Bergensavisen (BA) aus Norwegen

Enthüllt durch Geheimdokumente: Wie Bergens Gestapo-Chef vom Staat gerettet wurde

 Von Olav Sundvor (BA) - Veröffentlicht: 06.06.2026, 23:30 Uhr

 

 

Während die Franzosen ihn wegen Mordes und Folter zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilten, wurde Bergens ehemaliger Gestapo-Chef Hans Hartung (1903–1979) vom westdeutschen Justizministerium rekrutiert. Neue Dokumente enthüllen einen der größten politischen Skandale der Nachkriegszeit.

ESSEN/BERGEN (BA):

Der gerade Rücken und der arrogante Blick, die in der Folterkammer in der Straße Veiten 3 Todesangst verbreiteten, verschwanden nie aus dem deutschen Polizeiapparat.

Zu Ostern konnte die norwegische Zeitung BA enthüllen, dass der Gestapo-Chef Hans Hartung der norwegischen Nachkriegsjustiz entging und über 30 Jahre lang ungestört als Pensionär in seiner Heimatstadt Essen lebte. Damals warfen wir die Frage auf:

 Warum wurde er nie gefasst?

Nun hat BA Zugang zu 32 Seiten aus den ehemals geheimen Akten der Zentralen Rechtsschutzstelle (ZRS) in Koblenz erhalten. Die Dokumente decken eine erschütternde Wahrheit auf:

 Die Bundesrepublik Deutschland sah nicht nur von einer Strafverfolgung des Kriegsverbrechers ab. Sie machte ihn zu ihrem eigenen Informanten.

Wegen Beihilfe zum Mord verurteilt

Im Herbst 1954 erging ein vernichtendes Urteil vor einem Militärgericht im französischen Lyon. Der ehemalige SS-Hauptsturmführer Hans Hartung wurde in Abwesenheit zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Die Anklagepunkte wogen schwer: Beihilfe zum Mord, illegale Festnahmen und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung während seiner Zeit als Gestapo-Chef im französischen Grenoble.

Die französischen Behörden suchten in ganz Europa fieberhaft nach dem Mann, der den Terror in Westnorwegen und in den Alpen geleitet hatte. Sie ahnten nicht, dass Hartung bereits ein bürokratisches Kunststück der Reinwaschung gelungen war: Er war direkt in den westdeutschen Polizeidienst zurückgekehrt. Nach dem Krieg gelang es ihm, sich im neuen Justizsystem mit genau demselben Titel zu reetablieren.

  

 In den offiziellen Adressbüchern von 1957 und 1958 ist er in voller Freiheit als Kriminalkommissar eingetragen, während er privat in der Wörthstraße 35 in Essen wohnte – nun unter seinem offiziellen Geburtsnamen Johannes, nachdem er in den Kriegsjahren in Bergen und Frankreich den Namen „Hans“ benutzt hatte.

DAS NAMENSSPIEL: Erst 1977 fühlte sich der Pensionär Hartung offenbar sicher vor Nazi-Jägern und ausländischer Verfolgung; im Adressbuch tauchte er wieder unter dem Namen auf, unter dem er im Krieg bekannt geworden war: Hans.

Vom Justizministerium vorgeladen

Im Sommer 1957 entdeckte das eigene Büro des westdeutschen Justizministeriums, die umstrittene Zentrale Rechtsschutzstelle (ZRS), dass der in Frankreich verurteilte Kriegsverbrecher im eigenen Polizeiapparat arbeitete.

Anstatt Alarm zu schlagen oder die französischen Behörden zu informieren, entschied sich der Staat, seinen eigenen Mann zu schützen. Der Leiter der Dienststelle war kein Unbekannter: der berüchtigte Jurist Dr. Hans Gawlik.

Gawlik hatte eine Vergangenheit als Staatsanwalt an einem der brutalen Sondergerichte der Nationalsozialisten, und während der Nürnberger Prozesse 1946 war er der offizielle Verteidiger des Sicherheitsdienstes (SD) – dem ideologischsten Terrorapparat des NS-Regimes.

Nun war der Bock zum Gärtner gemacht worden. Als Direktor der Rechtsschutzstelle in Bonn (1950–1968) steuerte Gawlik faktisch ein verdecktes, staatliches Warnsystem für gesuchte Nationalsozialisten auf der Flucht. Dies ist heute eine offizielle und zutiefst unangenehme Wahrheit in Deutschland, dokumentiert vom Bundesministerium der Justiz selbst in der historischen Untersuchung „Die Rosenburg – im Schatten der NS-Vergangenheit“.

Als die Franzosen Hartungs Auslieferung forderten, landete der Fall auf Gawliks Schreibtisch. Doch statt Handschellen schickte die Dienststelle einen höflichen Brief in Hartungs Wohnzimmer nach Essen. Er lud den als Kriegsverbrecher verurteilten Kommissar zu einem vertraulichen Treffen in die Bundeshauptstadt Bonn ein – „in Ihrem eigenen Interesse“..

 

 Am 16. August 1957 erschien Hartung persönlich. Das einzigartige Besprechungsprotokoll zeigt, dass er offen über seinen Kriegsdienst unter dem berüchtigten Gestapo-Chef in Norwegen, Dr. Werner Knab, sprach. Knab war der Mann, der Hartung in der ersten Zeit in Oslo befehligt hatte und unter dem die Schreckensherrschaft in Bergen in den ersten Kriegsjahren errichtet wurde, bevor beide später zu unterschiedlichen Zeiten nach Frankreich versetzt wurden.

Das Protokoll enthüllt, dass die Loyalität unter den SS-Führern felsenfest war: Hartung fragte den Sachbearbeiter besorgt, ob man wisse, ob sein alter Chef Knab den Krieg überlebt habe oder in Sicherheit sei. Er ahnte nicht, dass sein ehemaliger Vorgesetzter bereits kurz vor Kriegsende gestorben war.

Zum Nazi-Berater des Staates ernannt

Aufsehenerregendste in den neu geöffneten Archiven ist die Rolle, die Hartung nach dem Treffen in Bonn erhielt. Anstatt verhaftet zu werden, wurde der ehemalige Gestapo-Chef von Bergen zu einer Art informellem Agenten für die Bundesrepublik Deutschland gemacht.

Im Frühjahr 1958 kontaktierte das Ministerium Hartung erneut. Weil er so „kooperativ“ gewesen war, übersandte man ihm eine Liste mit den Namen von zwölf SS- und Sipo-Schergen, nach denen die französischen Behörden fieberhaft fahndeten.

„Unsere Arbeit zur Kontaktaufnahme mit Ihren ehemaligen Kameraden ist Ihnen bekannt“, schrieb der deutsche Sachbearbeiter vertraulich.

Der Staat bat den ehemaligen Gestapo-Chef von Bergen praktisch darum, in seinem eigenen Untergrundnetzwerk alter Nationalsozialisten zu spionieren. Der Zweck bestand darin, festzustellen, wo sich die Kameraden versteckten – nicht um sie festzunehmen, sondern damit die staatliche Stelle die Ermittlungen überwachen und sie vor einer Auslieferung abschirmen konnte.„Es passt in ein bekanntes Muster“

Der Journalist und langjährige Berlin-Korrespondent Asbjørn Svarstad erforscht die westdeutsche Nachkriegsjustiz seit vielen Jahren. Er kommt aus dem Staunen nicht heraus, als BA ihm die neu entdeckten Dokumente aus Koblenz zeigt.

„Dieser Fund fügt sich nahtlos in das bekannte, erschütternde Muster jener Zeit ein. Die neue Demokratie in Westdeutschland funktionierte in der Praxis so, dass der Staat seine schützende Hand über Menschen hielt, die während des Krieges mit der Gesetzgebung anderer Länder in Konflikt geraten waren“, sagt Svarstad gegenüber BA.

Die ganze Welt sah zu, als die Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld 1971 persönlich nach Köln reiste, um gegen Kurt Lischka zu demonstrieren – den ehemaligen Gestapo-Chef von Paris, der für die Deportation von über 70.000 französischen Juden verantwortlich war.

Genau wie Hans Hartung war Lischka in Frankreich in Abwesenheit verurteilt worden. Und genau wie Hartung lebte Lischka in voller Freiheit und machte Karriere in Köln. Dieser Schutz beruhte auf einem Artikel des Grundgesetzes, der die Auslieferung eigener Staatsbürger verbot, kombiniert mit einer deutschen Rechtsprechung, die französische Kriegsverbrecherurteile konsequent als „verjährt“ einstufte.

Während die Weltpresse und Nazi-Jäger später das Rampenlicht auf Lischka in Köln richteten, agierte Hans Hartung viele Jahre lang ungestört als Kriminalkommissar Johannes im Ruhrgebiet.

Das Schweigen und der Archiv-Skandal in Norwegen

Die Akte enthüllt jedoch auch eine andere, unangenehme Seite der Nachkriegsjustiz. Während die französischen Behörden jahrzehntelang dafür kämpften, das französische Gestapo-Kartell zur Rechenschaft zu ziehen, herrschte aus Oslo dröhnendes Schweigen.

 

Svarstad wirft die Frage auf, ob die norwegischen Behörden nach dem Ende des Krieges überhaupt einen Finger gerührt haben, um den Chef der Dienststelle in der Straße Veiten zu fassen. „Es ist auffällig und interessant, dass Hartung in den 1950er-Webjahren von norwegischer Seite offensichtlich nicht mehr gesucht wurde – falls er es überhaupt jemals war“, gibt Svarstad zu bedenken.

Die eigenen Nachforschungen von BA (Anm.: norweische Zeitung) untermauern dieses norwegische Systemversagen. Wiederholte Suchanfragen beim norwegischen Nationalarchiv (Arkivverket) liefern heute überhaupt keine Treffer zu dem Kriegsverbrecher Hans Hartung. Das Einzige, was das norwegische System ausgibt, sind Dokumente über einen völlig anderen, unschuldigen und weltbekannten deutsch-französischen Künstler exakt desselben Namens.

Obwohl Hartung den Terror in der Veiten 3 leitete und die dunkelsten Kapitel der Kriegsgeschichte von Bergen verwaltete, verlief das Verfahren gegen ihn in der norwegischen Nachkriegsjustiz im Sande. In Norwegen wurde er zu einem vergessenen Mann, für das Justizministerium in Bonn jedoch zu einem wertvollen Kooperationspartner.

Er organisierte die Judenverfolgung in Bergen

Während das offizielle Deutschland Hartung in den 1950er-Jahren als Berater nutzte, blieben hunderte Bürger aus Bergen mit tiefen Wunden, Traumata und dem Verlust von Familienmitgliedern zurück.

Hartung übernahm den Chefposten in Bergen unmittelbar nach der Tragödie von Telavåg im April 1942 und führte die brutalsten Foltermethoden ein, wie das Aufhängen von Gefangenen und Schläge mit Gummiknüppeln. Doch sein dunkelstes Kapitel in Bergen betraf die bürokratische und eiskalte Präzision, die er bei der Deportation der norwegischen Juden im Herbst 1942 an den Tag legte. Als operativer Leiter der Gestapo lag die Führung bei Hartung.

 Ein Vernehmungsprotokoll aus dem Landesverratsverfahren gegen den Inspektor der norwegischen Staatspolizei, Sverre M. Johansen, enthüllt Hartungs völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der Opfer.

Als Johansen in den Tagen vor der Deportation zu intervenieren versuchte, um Einzelpersonen aus der Haft freizubekommen, beharrte der Gestapo-Chef auf formalen Anweisungen. Nachdem Johansen schließlich um Erlaubnis bat, eine vermutlich schwangere Frau freizulassen, die ärztliche Hilfe benötigte, gab Hartung mit extremer Zynik nach. Laut Vernehmung sagte Hartung wortwörtlich: „Ja, ja. Auf einen Juden mehr oder weniger kommt es wohl nicht an.“

Kurz darauf besiegelte er das Schicksal der übrigen unschuldigen Bürger aus Bergen, die nach Oslo und weiter mit der DS „Donau“ in die Gaskammern von Auschwitz geschickt wurden. Für Hartung waren die Judendeportationen eine reine Verwaltungsaufgabe. Für die Opfer bedeuteten sie das Ende ihres Lebens.

 Letzte Station: Parkfriedhof

 

Im Jahr 1979 wurde Hartung beigesetzt, ohne jemals zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Im Oktober 2026 läuft die Ruhefrist ab, und das Grab wird eingeebnet, wie die Essener Friedhofsverwaltung mitteilt.

Dank des westdeutschen Schutzapparates während des Kalten Krieges musste sich Hans Hartung nie für seine Taten in Bergen oder Frankreich verantworten. Er lebte ein ungestörtes, bürgerliches Leben als pensionierter Spitzenpolizist (Kriminaloberkommissar) in Essen.

Der Durchbruch in dem Fall gelang, als BAmithilfe der deutschen Friedhofsbehörden kürzlich sein endgültiges Schicksal zurückverfolgte. Die Antwort lag nicht in geheimen US-Archiven – in denen sich, wie sich herausstellte, ein jüngerer Namensvetter und Doppelagent aus der DDR-Zeit verbarg –, sondern auf einem Friedhof in seiner Geburtsstadt.

Im Oktober 1979 tat der 76-jährige Ex-Polizist in Essen seinen letzten Atemzug. Die Sterbeurkunde enthüllt eine vollständige Metamorphose: Hier ist der alte Gestapo-Offizier als „katholisch“ eingetragen. Dies steht in starkem Kontrast zu seinen offiziellen SS-Akten aus dem Krieg, in denen er im Einklang mit der NS-Rassenideologie mit der Kirche gebrochen und sich als „gottgläubig“ registriert hatte.

Er wurde auf dem Parkfriedhof der Stadt beigesetzt – mit einer Pension, die ihm bis zu seinem Todestag von ebenjenem Staat ausgezahlt wurde. Die Pension wurde auf der Grundlage seiner Jahre im Staatsdienst berechnet – Jahre, die den Terror gegen den norwegischen Widerstand in Bergen und die Deportation der dortigen Juden beinhalteten.

Erst jetzt, fast 50 Jahre nach seinem Tod, wurde der unumstößliche Beweis aus den Tresoren in Koblenz geholt. Er zeigt: Es war kein Mangel an Spuren, der Hans Hartung zu einem freien Mann machte. Es war eine bewusste, staatliche Reinwaschung.

QUELLEN: So dokumentierte BA den Fall

 Öffentliche Archive und Dokumente:

 Bundesarchiv Koblenz: Sachakte B 305/20380 der Zentralen Rechtsschutzstelle (ZRS), Aktenzeichen E 1148/56. Enthält offizielle Briefe, Fahndungslisten und das einzigartige Besprechungsprotokoll aus den Gesprächen mit Hans Hartung in Bonn vom 16. August 1957.

 Bundesarchiv Berlin (ehem. Berlin Document Center): Hans Hartungs persönliche SS- und Sipo-Personalakte (SS-Personalakte), mit Personalien, Porträt, Dienstbiografie aus Norwegen und Frankreich sowie der Heiratsurkunde aus Berlin (Registernr. 13/1940).

 Standesamt Essen: Offizielle Sterbeurkunde Nr. 1236/1979 für Johannes Albert Hartung, ausgestellt am 24. Oktober 1979.

 Militärgericht Lyon (Frankreich) / Bundesarchiv Koblenz:Französische Gerichtsakten und das Kriegsverbrecherurteil gegen Hans Hartung (Verurteilung zu 20 Jahren Zwangsarbeit in absentia im Herbst 1954). Dokumentiert durch offizielle deutsche Übersetzungen und Aktenauszüge in der ZRS-Akte in Koblenz.

Digitalarkivet / Bergen politikammer: Urteilspapiere und Gerichtsakten aus dem Landesverratsverfahren Nr. 707 gegen Sverre M. Johansen. Dokumentiert Hans Hartungs operative Leitungsrolle während der Judendeportationen in Bergen im Herbst 1942.

Adressbücher und Registerdaten:

Amtliches Frankfurter Adressbuch & Adressbuch Essen: Historische Adressbücher (Jahrgänge 1957, 1958), die Hartungs offiziellen Wohnsitz in der Wörthstraße 35 in Essen und seine Berufsbezeichnung als Kriminalkommissar dokumentieren.

Friedhofsamt Essen: Grabregister des Parkfriedhofs Essen, welches die Grabstätte und das Todesdatum von Johannes Albert Hartung dokumentiert.

 Fachuntersuchungen und Literatur:

„Die Rosenburg“ (2016): Der offizielle, unabhängige wissenschaftliche Untersuchungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz. Er dokumentiert, wie das Justizministerium in Bonn und die Zentrale Rechtsschutzstelle (ZRS) gesuchte NS-Verbrecher während des Kalten Krieges systematisch schützten und abschirmten.

FAKTEN: Hans Hartung

Geboren: 2. März 1903 in Essen, Deutschland (gemeldet als Johannes Albert Hartung).

Gestorben: 22. Oktober 1979 in Essen (im Alter von 76 Jahren).

Grabstätte: Parkfriedhof in Essen, bestattet unter seinem bevorzugten Namen Hans.

 Karriere: Polizist seit 1923, 1936 zur Gestapo versetzt.

1940–1941:Abschnittsleiter der Abteilung D (Funksachen und Beschlagnahmungen) im Gestapo-Hauptquartier Victoria Terrasse in Oslo.

1942 bis Jahreswechsel 1943/44: Operativer Leiter/Abteilungsleiter der Gestapo (Abteilung IV) in der Dienststelle Veiten 3 in Bergen. Führte schwere Foltermethoden ein und koordinierte die Verhaftungen sowie die Deportation der Juden aus Bergen.

1944–1945: Gestapo-Chef in Grenoble, Frankreich. Im Herbst 1954 in Lyon in absentia (in Abwesenheit) wegen Beihilfe zum Mord zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Nachkriegszeit: Reinwaschung als Kriminalkommissar in Essen; vom Bundesjustizministerium in Bonn geschützt und als Nazi-Informant rekrutiert. Ging spätestens 1964 als Kriminaloberkommissar a.D. (außer Dienst) in Essen in Pension.

Privatleben:

1. Ehe: Heiratete am 29. März 1935 Anna Katharina Elisabeth Schwenk. Im November desselben Jahres wurde der Sohn Hans Dieter geboren, der nach nur einem Tag verstarb. Im folgenden Jahr, 1936, starb auch Ehefrau Anna Katharina. Hartung verlor seine gesamte kleine Familie in weniger als einem Jahr.

2. Ehe (Kriegshochzeit): Als Witwer ging er zum Kriegsdienst in das besetzte Norwegen. Am 3. Dezember 1940 heiratete der 37-jährige Gestapo-Offizier in Oslo die 18 Jahre jüngere Kläre „Klärchen“ Kornatz (geb. 1921). Die Eheschließung wurde zentral in Berlin registriert (Registernr. 13/1940).

Lebensabend in Freiheit: Die zweite Ehe blieb vollständig kinderlos. Das Paar lebte bis zu seinem Tod im Jahr 1979 gemeinsam in der Wörthstraße 35 in Essen.

Die Witwe, die alles überlebte: Klärchen Hartung blieb in der Wohnung in Essen wohnen und überlebte ihren Ehemann um 24 Jahre. Als sie 2003 im Alter von über 80 Jahren starb, erlosch die biologische Linie des Gestapo-Chefs für immer.

Zur Onlineausgabe der Zeitung Bergensavisen (BA)

https://www.ba.no/avslort-av-hemmelige-dokumenter-slik-ble-bergens-gestapo-sjef-reddet-av-staten/f/5-8-3425261

 Tageszeitung Bergensavisen (BA) – 19.07.2026 – Teil II. 

 

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Fakten: Hans Hartung

Geboren: 2. März 1903 in Essen, Deutschland. Getauft als Johannes Albert Hartung.

Gestorben: 22. Oktober 1979 in Essen (im Alter von 76 Jahren).

Der Kriegsverbrecher:

1936–1945: Eintritt in die Gestapo und 1942 operativer Leiter im Hauptquartier Veiten 3 in Bergen. Führte brutale Folter ein und koordinierte die Deportation der Juden aus Bergen.

1944–1945: Versetzung als Gestapo-Chef ins französische Grenoble, wo er einen intensiven Terror gegen die Widerstandsbewegung leitete.

Die Blitzkarriere und die Reinwaschung:

1945–1950: Tauchte unter falschem Namen als Landarbeiter auf dem Land tief unter, um der Kriegsverbrecherjustiz zu entkommen.

1951: Rückkehr zur Essener Polizei. Ohne Entnazifizierung kletterte er im Eiltempo von unten bis ganz an die Spitze der Behörde.

1954: In Frankreich in Abwesenheit zu 20 Jahren Zwangsarbeit wegen Kriegsverbrechen verurteilt.

1956–1963: Leitete als gefeierter Chefermittler das eigene Morddezernat der Essener Polizei (Kriminalgruppe IV). Die Behörden erkannten seine Gestapo-Zeit als pensionsberechtigte Dienstzeit an.

1971: Geriet im Januar offiziell ins Visier deutscher Ermittler. Im Mai desselben Jahres spürte die Polizei seine genaue Adresse in Essen auf. Der Fall blieb in der Bürokratie liegen.

1977: Im Zuge einer riesigen deutsch-französischen Ermittlung von der Vergangenheit eingeholt. Konfrontiert mit Beweisen in seinem einzigen Polizeiverhör am 10. November 1977, in dem der ehemalige Gestapo-Chef schließlich seine wahre Vergangenheit gestehen musste.

Das Privatleben:

Heiratete 1940 in Oslo erneut, Kläre „Klärchen“ Kornatz (1921–2003). Die Ehe blieb kinderlos. Als die Witwe 2003 in der Wohnung (Anmerkung: Wörthstr. 35) des Paares in Essen starb, brach die biologische Linie des Gestapo-Chefs für immer ab.

Über 40 Jahre lang war die Geschichte von Bergens einstigem Gestapo-Chef völlig vergessen. Als Johannes Albert „Hans“ Hartung im Herbst 1979 starb, schien es, als hätte er all seine dunkelsten Geheimnisse mit ins Grab genommen.

Die Enthüllung der Bergensavisen (BA) im Juni darüber, wie das westdeutsche Justizministerium ihn in den 1950er Jahren geschützt hatte, erschütterte viele.

Doch eine große, unbeantwortete Frage blieb: Musste er sich nie verantworten? Zerbrach seine Reinwaschung nie, solange er am Leben war?

Die Antwort lag verborgen in erschütternden Ermittlungsdokumenten, die BA kürzlich aus dem Landesarchiv Westfalen erhalten hat.

Sie zeigen, dass die Gerechtigkeit ihn am Ende auf der Zielgeraden seines Lebens beinahe noch eingeholt hätte.

Nur zwei Jahre bevor er starb, im November 1977, wurde der krankheitsgeschwächte Pensionär zu einem formellen und bis dato unbekannten Polizeiverhör in Essen vorgeladen.

Damit schloss sich der Kreis: Das Verhör fand in denselben Korridoren des Polizeipräsidiums statt, in denen er selbst jahrzehntelang, als Chefermittler regiert hatte.

Jahrelang leitete er Ermittlungen wegen Mordes und schwerer Gewalt. Zu seinen eigenen Verbrechen wurde er erst am Ende seines Lebens vernommen. 

 

 Foto: Landesarchiv Westfalen

 

Er war Verdächtiger in einer gigantischen Ermittlung gegen das Gestapo-Netzwerk in Frankreich. Ihm wurden die Dokumente und Beweise der Ermittler vorgelegt. Da erkannte der alte Chef aus Veiten 3, dass er keine Wahl mehr hatte.

„Ich möchte meinen Falschnamen nicht angeben“

Das Verhör enthüllt einen in die Enge getriebenen und verzweifelten Mann, der erbittert kämpfte, um das Gefängnis auf seine alten Tage zu vermeiden. Konfrontiert mit den Beweisen des Staatsanwalts, musste der ehemalige Gestapo-Chef zum ersten Mal seine wahre Kriegsgeschichte zu Protokoll geben: „Etwa Mitte 1942 wurde ich nach Bergen versetzt“, gesteht er.Er gibt auch zum ersten Mal die feige Flucht im Jahr 1945 zu.

Den alliierten Nazi-Jägern nach der Kapitulation zu entgehen, hatte er alle Spuren verwischt und war auf dem deutschen Land untergetaucht: „Nach dem Kriege habe ich eine Zeitlang unter einem falschen Namen gelebt“, gestand er.

Die Ermittler verlangten zu wissen, welchen Decknamen er benutzt hatte. In den kritischen Jahren versteckte er sich ja vor der Kriegsverbrecherjustiz. Doch der alte SS-Offizier weigerte sich arrogant zu antworten: „Ich möchte meinen Falschnamen nicht angeben.“

Während Hartung im Verborgenen unter Decknamen lebte, zog sich das Netz zusammen. Im Juni 1948 stand er auf der offiziellen Liste der Alliierten (CROWCASS) der wegen Mordes Gesuchten, aufgrund seines Dienstes in Bergen und Grenoble. Als ehemaliges Mitglied der Gestapo sah er ein, dass er in den ersten Nachkriegsjahren chancenlos war.

 

 Foto: unbekannt

Hartung war mit seinen 168 cm nicht hochgewachsen, aber er hatte Autorität. Hier sieht man ihn aller Wahrscheinlichkeit nach in Felduniform vor Kapitän Tiedemann an Bord des Gestapo-Bootes im Jahr 1942/43. Foto: Unbekannt

Er versteckte sich schlichtweg unter der Erde, bis sich die heftigste Welle der Entnazifizierung gelegt hatte. Im Frühjahr 1951 war ein neues, umstrittenes Gesetz in Westdeutschland auf dem Weg (das sogenannte 131er-Gesetz). Es gab alten Nazis das volle Recht, ihre Positionen zurückzuerhalten. Erst da legte er den falschen Namen ab und nahm seinen wirklichen Namen wieder an. Der 48-Jährige war blitzschnell zur Stelle. Bereits im Mai 1951 begann er mit der Arbeit, Papiere zu sammeln, um seine Karriere zu dokumentieren.

Am 9. Juni reichte er den formellen Antrag ein, seinen Polizeijob zurückzuerhalten.

In den Anstellungsunterlagen lagen die Informationen über seine Vergangenheit in der Gestapo und seine früheren Dienstgrade völlig offen dar. Er brauchte nämlich nicht zu lügen:

Die Behörden akzeptierten seine Vergangenheit. Sie sorgten dafür, dass er unter seinem wirklichen Namen seine Polizeikarriere ungehindert fortsetzen konnte.

Sie ging also genau dort weiter, wo sie während des Krieges aufgehört hatte.Für die Bürger von Essen agierte Hartung nach dem Krieg als die Personifizierung von Recht und Ordnung.

Ab 1956 wurde er mit der Leitung der Kriminalgruppe IV betraut – dem eigentlichen Morddezernat in Essen, zuständig für die schwersten Mord- und Gewaltfälle der Stadt.

Als er in den 1950er Jahren in den Rängen aufstieg, war er in der Realität das Pendant der Industriestadt zum TV-Helden „Derrick“ von der Münchener Polizei.

Mit der dunklen Hornbrille, dem tadellosen Anzug und dem ergrauenden Haar strahlte er dieselbe fachliche und ruhige Autorität aus wie der bekannte TV-Ermittler.

 

Die Zellen und der Korridor in Bergen sind erhalten. Hier wüteten Hartung und seine Männer gegen Widerstandskämpfer. Foto: Olav Sundvor

In Dienstzeugnissen wurde er von seinen Vorgesetzten für sein tiefes Verständnis des Ermittlungsfaches gelobt. Die Chefs hoben seine außergewöhnlichen Fähigkeiten hervor, und er wurde häufig für die kompliziertesten und schwierigsten Aufgaben des Bezirks eingesetzt. Doch hinter der vertrauenerweckenden Alltagsmaske verbarg sich ein pechschwarzes Paradoxon.

Genau wie nachträglich enthüllt wurde, dass der Derrick-Schauspieler und Norwegen-Freund Horst Tappert eine Vergangenheit in der Waffen-SS hatte, trug auch Essens realer Jäger auf Mörder ein tiefes Geheimnis: Er war eigentlich ein gesuchter Gestapo-Henker.

 

Eine der ersten Seiten der 296 Seiten starken Personalakte. In ihr wurde seine gesamte Karriere dokumentiert. Foto: Landesarchiv Westfalen

 

Vom Staat geschützt

Dass er ungestört an die Spitze der Polizei klettern konnte, lag daran, dass sich die Behörden jahrzehntelang auffallend weit gestreckt hatten, um ihren eigenen Mann abzuschirmen.Als seine Pension später berechnet wurde, entschied der westdeutsche Staat offiziell, seine über neun Jahre in der berüchtigten SS als voll pensionsberechtigte Dienstzeit anzuerkennen. Die Jahre, in denen er sich unter falschem Namen auf dem Land versteckte, wurden einfach übergangen.

Wie BA im Juni enthüllte, entdeckte die umstrittene Zentrale Rechtsschutzstelle (ZRS) bereits 1957, dass Hartung in Frankreich zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden war. Doch statt ihn festzunehmen, wurde Hartung von seinen Vorgesetzten gewarnt.Er erhielt die klare Anweisung, niemals nach Frankreich zu reisen, und wurde gleichzeitig als informeller staatlicher Informant rekrutiert.

 

Foto: Landesarchiv Westfalen

Bereits im Januar 1971 geriet er ins Visier der deutschen Polizei und seine Adresse in Essen wurde aufgespürt. Dennoch dauerte es über sechs Jahre, bis er zu einem formellen Verhör vorgeladen wurde. 

Bandscheibenvorfall in Bergen, Terror in Frankreich

Im Verhör musste der 74-Jährige auch dafür Rede und Antwort stehen, wie er um den Jahreswechsel 1943/44 plötzlich aus Bergen verschwand und warum er als Gestapo-Chef in der französischen Alpenstadt Grenoble auftauchte. Der alte Nazi behauptete, er sei von einem heftigen Bandscheibenvorfall getroffen und für den weiteren Dienst im kalten Norwegen als medizinisch untauglich erklärt worden. Das Hauptquartier in Berlin stufte ihn jedoch als „dienstfähig für Frankreich“ ein und schickte ihn umgehend nach Süden. Hinter dieser Versetzung steckte jedoch ein dunkles Kameraden-Netzwerk. Sein früherer Chef aus der Zeit beim Oberkommando in Oslo, der berüchtigte SS-Sturmbannführer Dr. Werner Knab, war nämlich Chef des gesamten Sipo und SD in der Region Lyon geworden. Knab kannte Hartungs brutale Effizienz aus der Zeit in Norwegen und forderte ihn persönlich für französischen Boden an.

 Die Zeit in Grenoble war geprägt von intensivem Terror gegen die französische Widerstandsbewegung, endete aber auch in einem heftigen Drama für ihn persönlich. Im Juni 1944 wurde sein Auto von französischen Partisanen angegriffen. Es geschah in einem Hinterhalt außerhalb von Grenoble.Vier seiner Gestapo-Kameraden wurden durch Maschinengewehrfeuer niedergemäht und getötet, während Hartung selbst bei dem Angriff schwer verletzt wurde.

Französische Jagd, norwegisches Schweigen

Als die Ermittler ihn 1977 nach den französischen Massenmorden und Deportationen von Juden fragen, stellt er sich völlig unwissend. Mit den Grueltaten und der Folter, die er persönlich in Bergen ausführte und leitete, wurde er überhaupt nicht konfrontiert.

Während französische Behörden unermüdlich nach Gerechtigkeit für die Opfer in Grenoble gejagt hatten, hatten norwegische Behörden den Fall längst zu den Akten gelegt. Für die Opfer aus Veiten 3 wurde nie eine rechtliche Forderung gestellt. Stattdessen muss der ehemalige Gestapo-Chef für die Aktionen in Frankreich antworten. Er schiebt einen schlechten Gesundheitszustand und Doppelseitigkeit vor, um sich Fotos seiner alten SS-Kameraden nicht ansehen zu müssen.

Als die Ermittler ihn mit den erschütterndsten Kriegsverbrechen in Frankreich konfrontieren, leugnet der ehemalige Polizeifunktionär alles. Die Papiere enthüllen, dass ihm Befehle über die berüchtigte Aktion gegen das jüdische Kinderheim in Izieu vorgelegt wurden, bei der 41 Kinder im Alter von bis zu drei Jahren festgenommen und in die Gaskammern von Auschwitz geschickt wurden. Er behauptet jedoch, überhaupt nichts von der Tragödie gewusst zu haben.

Er serviert auch einen fast absurden Kommentar, als er nach seinem Kollegen in Lyon gefragt wird, dem berüchtigten „Schlächter von Lyon“, Klaus Barbie, der den Befehl persönlich unterzeichnet hatte: „SS-Obersturmführer Barbie ist mir ein unbekannter Name“, sagte er.

Die sechs Seiten lange Befragung im Essener Polizeipräsidium endet damit, dass der 74-jährige Kriegsverbrecher völlig mauert.

 

 Foto: Landesarchiv NRW

Die letzten Zeilen aus dem ehemals als geheim eingestuften Verhör vom 10. November 1977. Unten ist die Unterschrift des damals 74-jährigen Hans Hartung zu sehen. 

Als ihm die Bilder seiner alten Kameraden und der Grueltaten in Frankreich gezeigt werden, nutzt er seine eigene Gesundheit als Ausflucht. „Es hat keinen Sinn, mir Lichtbilder vorzulegen, weil ich mit meiner Sehkraft – Doppelsichtigkeit – mit Sicherheit niemanden erkennen kann“, wird er im Protokoll zitiert, bevor er hinzufügt, dass er nichts mehr zu sagen habe. Dann setzt er seine persönliche Unterschrift unter das Dokument. Es wurde das erste und letzte offizielle Verhör von Bergens Gestapo-Chef.

Das Gesicht hinter der Reinwaschung

Die neuen Dokumente und Bilder, Zugang zu denen BA erhalten hat, dokumentieren auch zum ersten Mal Hartungs physische Verwandlung nach dem Krieg. Wir haben nun datierte Bilder, die genau zeigen, wie er sich an die neue Gesellschaft anpasste:

Hans Hartung, Gestapo-Chef 1942-43

Das SS-Porträt (um 1938): Der Mann, der in Bergen wütete. Der junge, arrogante Beamte von 36 Jahren, ohne Brille und mit einem harten, unberechenbaren Blick.

Der Kriminal-Oberkommissar: Das Foto, das im Januar 1956 in die Polizeiakten eingeklebt wurde. Er ist nun ein etablierter Ehemann in den 50ern, hat zugenommen, lächelt vorsichtig in die Kamera und erscheint als harmloser und jovialer Bürger

Der Kriminalhauptkommissar: Der Dienstausweis vom September 1957. Hier trägt er die schwere Hornbrille, die ihn stark vom brillenlosen SS-Porträt unterscheidet. Trotz des Maskenwechsels war es genau eine solche Brille, von der Gefangene in Bergen berichteten, dass er sie trug, wenn er während der Verhöre aus Papieren vorlas.

Die verhinderte Gerechtigkeit

Die Geschichte von Hans Hartung ist der Bericht über ein System, das total versagte, aber auch über eine Gerechtigkeit, die genau zu spät kam.

Dank der Schützenhilfe des westdeutschen Justizministeriums in den 1950er Jahren und einer Ermittlung, die jahrzehntelang in den 1970er Jahren verweilte, gelang es Hartung, den Rechtsstaat auszumanövrieren. Er wurde nie für das, was er im Raum Bergen oder in Frankreich getan hatte, vor ein Gericht gestellt.

Am 22. Oktober 1979 – keine zwei Jahre, nachdem die Beweise ihn gezwungen hatten, in der dramatischen Konfrontation in Essen über seine wahre Vergangenheit zu sprechen – starb Johannes Albert „Hans“ Hartung als freier Mann in seinem eigenen Bett in der Wörthstraße 35. Erst jetzt haben sich die ehemals geheimen Protokolle geöffnet und enthüllen die allerletzten, verzweifelten Ausflüchte von Bergens Gestapo-Chef und die endgültige Begegnung mit seiner eigenen Vergangenheit.

QUELLEN:

Landesarchiv Nordrhein-Westfalen: Hartungs originale Personalakte, Pensionsunterlagen und das ehemals als geheim eingestufte Verhör vom November 1977.

Bundesarchiv in Berlin: Hartungs eigene SS-Akten, Rasseunterlagen und originale Porträtfotos aus den Kriegstagen.

CROWCASS: Das offizielle Register der Alliierten der gesuchten Kriegsverbrecher und Verdächtigen, herausgegeben im Juni 1948.

Einwohnermeldeamt Essen: Offizielle Geburts- und Sterbeurkunden.

Digitalarchiv in Bergen: Verratsurteile und Polizeiverhöre nach der Abrechnung in Bergen.

Eigene Untersuchungen der BA: Die Enthüllungen der geheimen Akten des westdeutschen Justizministeriums (ZRS).