Dr. jur. Frank Kawelovski, pensionierter Erster Kriminalhauptkommissar, Polizeiwissenschaftler und Fachbuchautor, setzt sich mit dem Fall eines 26-jährigen Mannes aus Westafrika auseinander, der im Januar 2024 nach einem Polizeieinsatz ums Leben kam. Kawelovski lehrt an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Duisburg und nimmt in dem Beitrag eine juristische sowie polizeifachliche Einordnung des Falls vor. Dabei geht er besonders auf die öffentliche Bewertung des Einsatzes und die Rolle der Unterstützergruppen sowie der Nebenklage-vertreterinnen ein.
Der Fall Ibrahima Barry - wenn Vorurteile mit Vorurteilen bekämpft werden
von Dr. Frank Kawelovski
Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen haben in den letzten Monaten reichlich darüber berichtet: Seit drei Monaten läuft vor dem Landgericht Duisburg ein Prozess gegen neun Polizeibeamtinnen und -beamte aus Mülheim an der Ruhr. Sie sind im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz, bei dem der guineische Flüchtig Ibrahima Barry im Januar 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft ums Leben gekommen ist, angeklagt, ihm durch eine bestimmte Form der Fesselung unnötige Schmerzen zugefügt zu haben. Der junge Mann war, nachdem er Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizei geleistet hatte, zunächst an Händen und Füßen gefesselt worden. Nachdem er dennoch mehrfach Polizeibeamte durch Bisse verletzt hatte, waren die beiden Fesselungen schließlich noch durch eine dritte miteinander verbunden worden. Er befand sich dabei in Bauchlage. Die Polizisten hatten sich mit dieser speziellen Fesselung mutmaßlich vor weiteren Bissen schützen wollen – vor menschlichen Bissen, die genauso schwere gesundheitliche Folgen haben und ansteckende Krankheiten übertragen können wie Hundebisse.
Auf Körperverletzung im Amt lautet die Anklage, nicht aber auf Totschlag. Der Tod war nach Feststellung einer Rechtsmedizinerin durch ein Kombinationsgeschehen aus akutem Drogeneinfluss, mehreren Vorerkrankungen und der Fesselung verursacht worden, nicht aber durch die Fesselung alleine.
Im Fokus dieses Artikels soll aber nicht der Prozess vor dem Schwurgericht Duisburg stehen, sondern eine Pressekonferenz, die ein Unterstützerkreis „Justice for Ibrahima“ unter Mitwirkung von zwei Rechtsanwältinnen durchgeführt hat. Die beiden Frauen, Anna Magdalena Busl und Andrea Groß-Bölting, zwei erfahrene Juristinnen, vertreten die Eltern und die Schwester von Barry, die als Nebenkläger aus Guinea geholt worden sind und dem Prozess beiwohnen.
[…] Für Eltern ist der Tod eines Kindes grausame Höchststrafe, egal, wo man auf der Welt Vater oder Mutter ist. Deshalb ist es richtig so, dass sie dem Prozess beiwohnen und so erfahren können, was mit Sohn und Bruder passiert ist. Richtig ist auch, dass ein tödlicher Polizeieinsatz juristisch aufgearbeitet werden muss. Und auch, dass es Menschen gibt, die sich um die Familie in einer für sie völlig fremden Lebensumgebung kümmern, ist gut und richtig.
Vorurteile sind immer das Problem der anderen
Nicht gut und richtig ist allerdings die Voreingenommenheit, mit der die Helfer ihre selbstgewählte Aufgabe wahrnehmen. In besagter Pressekonferenz im Duisburger „Stapeltor“, in der die „Justice-for-Ibrahima-Gruppe“, die „Black Community Coalition“, die Anwältinnen der Nebenklage sowie ein amerikanischer Professor und ein Verein zur Verfolgung staatlicher Gewalt zu Wort kamen, gab es für die angeklagten Polizeibeamten keinerlei Pardon. Das Urteil der Veranstalter stand schon weit vor Prozessende fest: „Die Polizisten sind schuldig am Tod von Ibrahima Barry“.
Auffallend war schon in der Einladung an die Pressevertreter der Satz, dass der Solidaritätskreis Justice für Ibrahima „eine lückenlose Aufklärung […] für rassistische Polizeigewalt“ fordert. Schon alleine der Begriff „rassistisch“ wirft Fragen auf. Rassismus ist eine innere Haltung, ein „subjektiver Tatbestand“, wie die Juristen sagen. Woher, so darf man sich fragen, nahmen die Veranstalter die Erkenntnis, dass die neun Männer und Frauen, die derzeit vor Gericht stehen, rassistisch gehandelt haben? Kennen sie sie gut genug? Bisher hat, vermutlich auf Anraten der Verteidiger, keiner der Polizeibeamten auch nur einen Ton gesagt. Wie kann man Aufschluss über die Haltung und das Denken eines Menschen gewinnen, wenn man noch kein Wort mit ihm gewechselt hat? Verfügten die Anwältinnen möglicherweise über Dossiers, also gesammelte biografische Erkenntnisse über die Angeklagten, dass sie sich auf eine rassistische Einstellung der Angeklagten festlegen konnten? Eine Nachfrage aus dem Plenum erbrachte: Nein, man wusste über diese neun Leute eigentlich gar nichts, aber – so Rechtsanwältin Busl: „Es gibt Studien, die belegen, dass es Rassismus in der Polizei gibt.“
Das reicht also, um Menschen, über die man nichts, aber auch rein gar nichts weiß, diesen Stempel aufzudrücken. Eine simple Gleichung, die eigentlich eines reflektierten Akademikers unwürdig ist, lautet demnach: „Es gibt Studien, die Rassismus in der Polizei belegen, also müssen diese neun Polizisten auch Rassisten sein.“ So übersichtlich kann Beweisführung sein.
Damit taten die Veranstalter und ihre Anwälte genau das, was sie sonst zu Recht verurteilen: Menschen mit Vorurteilen zu belegen. Vermeintlich verallgemeinbare Gruppenmerkmale werden auf Individuen gelegt, ohne sich im Geringsten dafür zu interessieren, wie der Einzelne ist, den man in eine Schublade steckt. „Justice for Ibrahima“ und die „Black Community Coalition“ kämpfen nach eigenem Anspruch gegen Vorurteile und leben sie doch an Gesellschaftsgruppen, die ihnen nicht gefallen (sprich: Polizeibeamten) selbst gnadenlos aus. So etwas macht unglaubwürdig.
Das Prinzip der individuellen Schuld
Für einen Menschen, der einer Straftat verdächtigt wird, gilt der Grundsatz, dass er nach seiner individuellen Schuld abgeurteilt werden muss. Es ist ein Grundprinzip der Gerechtigkeit. Mindestens eine der Anwältinnen, Anna Magdalena Busl, ist auch Strafverteidigerin. Würde sie akzeptieren, wenn einer ihrer Mandanten nicht nach seiner persönlichen Schuld, sondern aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe verurteilt würde? Gewiss nicht! In Bezug auf die angeklagten Polizisten blendet sie dieses Prinzip aber offensichtlich aus. Es passt halt nicht so gut ins derzeitige Programm.
In der Veranstaltung genügte es den Protagonisten aber nicht, sowohl der Polizei wie auch den angeklagten Polizeibeamten Rassismus vorzuwerfen. In Fortlauf der Veranstaltung war auch vom „strukturellen Rassismus“ in der Polizei die Rede. Bedeutet: Die Organisation Polizei ist von Rassismus durchdrungen und fordert rassistisches Denken und Handeln ihrer Gruppen-mitglieder. Rassismus ist damit offenbar Teil der DNA der Polizei und eine Normalität. Zweifellos haben die Veranstalter Recht, dass es in der Polizei Rassisten gibt. Das ist durch einzelne Fälle – die zum Teil leider vor einigen Jahren auch in Mülheim, aber auch an anderen Orten gespielt hatten – belegt. Aber deshalb die gesamte Polizei als rassistisch zu brandmarken, schießt weit über das Ziel hinaus.
Wer eine Innenansicht des Systems hat, weiß, dass mit zahlreichen Maßnahmen das rechtstaatliche Handeln der Polizeibeamten in NRW gefördert wird. Ich habe Zweifel, dass die Veranstalter über so einen intimen Einblick in die Polizei verfügen. In vielen Jahren, in denen ich selbst an einer Polizeihochschule gelehrt habe, habe ich gesehen, mit welchem Aufwand die – nach Auffassung der Veranstalter rassistische - Organisation Polizei gegen Rassismus ankämpft und ihre Auszubildenden dagegen wappnet. Fächer wie „Training sozialer Kompetenzen“, „Interkulturelle Kompetenz“ und vieles mehr sind Einflussgrößen, mit denen die jungen Leute zu einer weltoffenen Haltung gebracht werden sollen. Die jüngere Polizeibeamtenschaft Nordrhein-Westfalens ist davon abgesehen selbst mittlerweile ein Schmelztiegel dutzender Nationalitäten.
Meint ein Polizeistudierender tatsächlich einmal, er müsse rassistische, frauenfeindliche oder sonst menschenverachtende Äußerungen loswerden, ist sein Studium beendet. Nach Bekanntwerden so eines Vorfalls kann er seine Uniform abgeben und ist am nächsten Tag arbeitslos. Das ist Organisationsrealität. Den strukturellen Rassismus, von dem die Veranstalter überzeugt sind, kann ich auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht feststellen. Einzelfalle werden nicht in Abrede gestellt. Aber gegen die wird bei Erkennen vorgegangen.
Die Überkonstruktion einer Opferrolle
Und noch ein anderer Aspekt gab der Veranstaltung in Duisburg einen schlechten Beigeschmack. Hier gab es für Ibrahima Barry nur die Opferrolle. Nicht der Hauch eines kritischen Blicks fiel in den Katakomben des „Stapeltors“ auf den jungen Mann, der aus Afrika nach Deutschland gekommen war, um hier eine bessere Zukunft zu finden. Kein Wort darüber, dass er als nicht gerufener Gast dieses Staates, in dem er sein neues Leben führen wollte, schon sehr früh alle staatlichen und gesellschaftlichen Regeln eines friedlichen Zusammenlebens der Gesellschaft mit Füßen getreten hatte. Kein Wort darüber, dass er in seinen häufigen Aggressionsanfällen gegen Menschen Gewalt geübt, sie verletzt und Sachwerte beschädigt hat. Kein Wort von 50 Polizeieinsätzen, die er in ein paar Jahren provoziert hatte und davon, dass er permanent andere bedrohte, mit Geschrei und Randale in Angst und Schrecken versetzte. Kein Wort davon, dass er sich regelmäßig mit Kokain vollstopfte und in unberechenbarem Zustande versetzte, durch die im Wechsel mal Rettungsdienste, mal Polizei ausrücken mussten. Und auch kein Wort seiner Verurteilungen vor Gericht. Wer an der Veranstaltung teilnahm, musste glauben, die Polizei habe im Januar 2024 nach Lust und Laune einen Betenden aus einer Kirchenbank gerissen. Tatsächlich hatte er wieder einmal randaliert, Frauen, Kinder und Sicherheitspersonal in der Übergangseinrichtung, in der der tragische Polizeieinsatz stattfand, in Angst und Schrecken versetzt.
Wer glaubte, auch einmal den Hinweis zu hören, dass jeder erwachsene Mensch, auch Ibrahima Barry, eine eigene Verantwortlichkeit für sein Handeln hat, dass er als Gefährder, ungeachtet der Hautfarbe, mit staatlichen Reaktionen rechnen und nach dem Verursacherprinzip schlechtesten falls auch einen eigenen Schaden in Kauf nehmen musste, hoffte vergeblich. Die Veranstalter hatten kein Interesse an einer differenzierten Betrachtung. Sie verfolgten ihre Agenda der rassistischen Polizei. Kein Wort schließlich auch über die Tatsache, dass auf der Anklagebank keine seelenlosen Funktionseinheiten des Staates, sondern auch Menschen sitzen, denen zum Schluss möglicherweise kein strafbares Handeln nachgewiesen wird und die trotzdem nun mittlerweile seit fast drei Jahren die Belastung eines Strafverfahrens tragen. Alle, darunter auch Familienväter, sind in ihrer beruflichen wie auch in ihrer wirtschaftlichen Existenz seit Langem infrage gestellt. Dass sie genauso wie Ibrahima Barry Menschen sind, war hier kein Thema. Es schien nicht ins Bild zu passen.
Kritische Auseinandersetzung mit der Polizei ist in einem Rechtsstaat zwingend erforderlich, da die Polizei über enorme Machtmittel verfügt, die tief in das Leben von Menschen eingreifen können. Aber Kritik an der Polizei sollte nicht einseitig, verzerrend und interessengesteuert sein. Sonst machen sich ihre Kritiker unglaubwürdig. Sollten die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten in Saarn einen strafrechtlich relevanten Fehler begangen haben, sollen sie bestraft werden. Jeder allerdings nach seinem Beitrag und seiner persönlichen Schuld und nicht, weil er Polizist ist. Sollte sich herausstellen, dass ihr Handeln gerechtfertigt war, sollen sie freigesprochen werden. Das sollten dann auch die Unterstützer von Ibrahima Barry akzeptieren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen