Mittwoch, 21. Oktober 2026

Drei Kumpels starben auf der Zeche Hugo

 Vor genau 50 Jahren kamen drei Bergleute auf der Zeche Hugo in Gelsenkirchen-Buer ums Leben. Daran erinnert heute ein kleiner Artikel in der NRZ. Damals waren tödliche Unglücke im Bergbau keine Seltenheit: Immer wieder verloren Menschen bei der Arbeit unter Tage ihr Leben.

Für viele meiner Generation im Ruhrgebiet gehört der Bergbau zur eigenen Familiengeschichte. Der Großvater meiner Frau arbeitete auf der Zeche Hugo als Markscheider. Der heute kaum noch bekannte Beruf verbindet Vermessung und Planung: Markscheider vermessen Grubenbaue und dokumentieren die räumlichen Verhältnisse unter Tage.

Sabine an Oppas früheren Arbeitsplatz

 Mein Vater kam als Flüchtling aus Ostpreußen ins Ruhrgebiet. Obwohl Bergleute nach dem Krieg vergleichsweise gut verdienten und Deputatkohle für die warme Bude erhielten, stand für ihn fest: „Mich kriegt keiner in das schwarze Loch.“ Vielleicht prägte ihn das Leben auf einem ostpreußischen Gut, auf dem er vor dem Krieg aufgewachsen war. Mein „Oppa“ arbeitete dort als Jäger und Gärtner. Mein „Vadda“ war gelernter Friseur. Er schnitt vielen Bergleuten die Haare und rasierte sie. 1948 wechselte er zur Polizei. Und in seinem noch vorhandenen Notizbuch findet man oft die Berufsbezeichnungen: Bergmann, Steiger oder Arbeiter.

Dem Bergbau waren wir immer eng verbunden – nicht nur wegen der häufig schlechten Luft. Viele Väter unserer Schulkameraden arbeiteten auf dem Pütt. Und natürlich gehörte auch der FC Schalke 04 bis heute zu dieser Welt. Wenn 60.000 Menschen das „Steigerlied“ auf Schalke anstimmen, bekommen viele Gänsehaut – und mancher hat Pipi in den Augen. Glückauf!

 

Dienstag, 20. Oktober 2026

Verrückte Schulzeiten

Wie weit muss der Rechtsstaat gehen? Diese Frage stellt sich mir angesichts einer Zeitungsüberschrift, die ich heute gelesen habe: „Lehrerin durfte Angriff durch Schüler abwehren“. Dem Bericht zufolge hatte ein neunjähriger Grundschüler seine Lehrerin angegriffen, beleidigt und angespuckt. Auch seine Mitschüler beschimpfte und bedrohte er, schlug und trat sie und warf mit Gegenständen um sich. Die Lehrerin und eine Kollegin hielten ihn an den Armen fest und führten ihn aus dem Klassenraum. Ein nachvollziehbares Eingreifen, sollte man meinen. Doch der Fall landete vor Gericht.

 

 "Meine" Wichernschule - heute Beckeradschule in Gelsenkirchen-Buer

Die Eltern wandten sich an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie verlangten, dass das Land Nordrhein-Westfalen ihren neunjährigen Sohn vor der Lehrerin schützt. Das Gericht entschied dem Bericht zufolge, dass die Lehrerin richtig gehandelt hatte: Sie musste sich und die anderen Schüler verteidigen und war verpflichtet, Gefahren für die übrigen Kinder abzuwehren.  (Quelle: NRZ/AFP vom 20.10.2026)

Ich erinnere mich an meine Schulzeit. Mir ist kein Fall bekannt, in dem einer meiner Klassenkameraden eine Lehrerin angegriffen hätte. Wäre das geschehen, hätte sie vermutlich anders reagiert als die Kollegin heute. Meine Eltern wären jedenfalls nicht auf die Idee gekommen, wegen meines Verhaltens vor Gericht zu ziehen. Die hätten nie davon erfahren.