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Dienstag, 31. März 2020

Von Polizeipräsidenten und früher war nicht alles besser


Über 100 Verkehrsunfälle am Osterwochenende, 40 Verletzte, darunter 13 schwer. Polizeipräsident Hans Kirchhoff („Der blonde Hannes“) hat diese Bilanz so kommentiert: “Obwohl die Straßen meist leer waren […], kam es zu dieser hohen Unfallziffer. Ich muss leider vielen Kraftfahrern den Vorwurf machen, dass sie unvernünftig gefahren sind.“ Gott sei Dank stammt diese Horrormeldung vom 31.März 1970, berichtet die NRZ auf ihrer Seite „HEUTE VOR 50 JAHREN“. Heute liegen die Zahlen viel, viel niedriger.
Polizeipräsident Hans Kirchhoff mit "Merkelraute"


Apropos Polizeipräsidenten. In meiner Heimatstadt Gelsenkirchen gibt es jetzt die jüngste Polizeipräsidentin in NRW. Britta Zur heißt sie und war bei ihrer Amtseinführung im Dezember des vergangenen Jahres 39 Jahre alt. Die Juristin und  gebürtige Kölnerin hat als Staatsanwältin in Düsseldorf Mörder und Totschläger angeklagt und sich mit der Verfolgung von Gewalt gegen Vollzugsbeamte einen Namen in der Landeshauptstadt gemacht. Sie residiert jetzt im Präsidium am Rathausplatz 4 im Stadtteil Buer.
Britta Zur - Polizeipräsidentin in Gelsenkirchen (Foto: Polizei GE)
Dort bin ich groß geworden. Unser Spielplatz in den 1960er-Jahren war der Präsidiumsbereich mit dem Sportplatz und allen zugänglichen Gebäuden. Auf der Wache habe ich meine aller erste Coca Cola für 25 Pfennig getrunken und auf dem Heuboden der Polizeireiterstaffel den Unterschied zwischen Mädchen und Jungen kennengelernt. Roter Sprudel („Zitsch“) kostete in der Polizeikantine 10 Pfennig. Wir waren die Polizistenkinder. Und davon gab es früher noch eine Menge.  Der damalige Polizeipräsident Rolf Conrad („der Dicke“) trank gerne Doppelbock-Bier und war gern gesehener Gast auf jeder behördlichen Feier. Das ist mir von ihm in Erinnerungen geblieben. Mein Vater sprach immer gut über ihn. Papa Conrad wurde er auch genannt.
Polizeipräsident Conrad (links) - rechts auf dem Foto mein Vater Walter Klein


Soll mir keiner mit dem dummen Spruch kommen: „Früher war alles besser.“ Nein, es war nur anders und vieles auch  schlechter (siehe oben).

Rückblick 
https://ausserdienst.blogspot.com/2015/08/hol-den-papa.html

Montag, 30. März 2020

Hier lauert der Tod


Achtung, nicht erschrecken. Das hat jetzt nichts mit Corona zu tun. Diese Geschichte  gibt es schon jahrelang in meinem Stadtteil. Sie spielt genau im Grenzgebiet Fischlaken/ Heidhausen, kurz hinter unserem Ortsgriechen „Akropolis“. Das riesige Hinweisschild an der Hammerstraße ist nicht zu übersehen. „Hier lauert der Tod“ steht darauf. Darunter ein Motorradfahrer in Schräglage. Das hat sich die Essener Stadtverwaltung ausgedacht. Die kurvenreiche Straße ist die Einflugschneise zum schönsten Motorradtreffunkt in NRW. Direkt am Baldeneysee. In vergangenen Jahren starb hier mancher Biker, der zu stark am Gasgriff drehte. Aber das ist schon lange her. Ein 43-jähriger Polizeikollege war nach meiner Erinnerung  der letzte Verkehrstote auf diesem Teilstück.

Zurück zum Todeshinweis. Je nach Standpunkt, könnte der unbedachte Beobachter zum falschen Schluss kommen.
Guckst Du nach rechts, siehst Du auf einen Kinderspielplatz, der zum „Griechen“ gehört. Darüber ist der Besitzer zu recht sauer.


Guckst Du nach links, siehst Du den Straßenverlauf.
Was lernen wir daraus. Nicht immer so schnell urteilen. Alles im Leben ist nun einmal eine Frage vom Standpunkt und Blickwinkel.


P.S. Und irgendein Spaßvogel hat sich noch einen kleinen Scherz ausgedacht. Da steht nämlich ein Gartenzwerg als kleiner Sensemann verkleidet.

Alle Fotos@Uwe Klein

Wasch mir den Pelz...


„Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Diese Redewendung finde ich in diesen Zeiten passend. Sie trifft besonders auf die Menschen zu, die nur ihren Vorteil sehen. Wie zum Beispiel auf einen privaten Anbieter. Er hat ausgerechnet einer Polizeibehörde eine Offerte gemacht, die schon an Wucher grenzt. 250 Liter Desinfektionsmittel für sage und schreibe fast 16.000 Euro lautete sein Angebot. Halsabschneider. Da sind die Klopapierhamster ja gar nichts gegen.
Also, mach Euch einen schönen Tag. Unser begann gut. Nach fünf Tagen ohne Heizung, beginnen heute die Reparaturarbeiten an der Anlage. Es war arschkalt, teilweise draußen unter Null Grad. Aber dank Heizungslüfter, dem heimlichen Elektro-Kamin, heißem Tee mit Rum und der guten alten Wärmeflasche kamen wir ganz gut über die Zeit. Nur heute Morgen fiel mir das Aufstehen. Ich wollte gar nicht mehr unter dem kuschelig, warmen Plumeau rausschlüpfen. Zufällig stand mein Wecker noch auf Winterzeit. So blieb ich unbeabsichtigt noch eine Stunde länger im Warmen.

Das Foto ist schon vor ein paar Tagen entstanden. Sabines Karl in der Waschanlage.

P.S. Gerade höre ich in den Nachrichten, dass viele Menschen Teile ihres Sperrmülls in die normale Tonne werfen, weil viele Recyclinghöfe dicht sind. Die Entsorgungsbetriebe habe damit Probleme. Man, man, man.

Sonntag, 29. März 2020

Tote Hose – kein Verkehr - Teil II.


Nachdem ich Euch gestern den speziellen Straßenstrich an der Gladbecker Straße (B 224)vorgestellt habe, ging es nur ein paar Hundert Roller-Meter südlicher über die Segerothstraße, Nordhofstraße zur Stahlstraße.
„Hart wie Kruppstahl“, kriegt hier eine ganz besondere Bedeutung. Als junger, noch nicht  volljähriger, aber mit allen Machtbefugnissen ausgestatteter Oberwachtmeister, kenne ich diesen Ort aus den 70er-Jahren. Mir klingelt immer noch die Anrede einer Wiener Hure mit ihrem Schmäh in den Ohren: „Herr Inspektor, Herr Inspektor, ich habe gar nichts gemacht.“ Die Einsätze dort waren immer sehr beliebt.
Im Nachtdienst saßen wir schon mal mit den Frauen zusammen, tranken Kaffee und klönten. Ein paar Geschichten aus meiner Dienstzeit auf der legendären „Gerlingwache“ findet ihr am Ende. Und wir haben dort zu jeder Tages- und Nachtzeit (!) Freier angetroffen, 365 Tage, 24 Stunden: Weihnachten, Silvester, Ostern. Besonders am Anfang des Monats, wenn es Lohntüten gab. Und gestern kein Mensch. Corona wird in die Geschichte der ältesten deutschen Laufstraße, die seit über 100 Jahren existiert, eingehen.
Im Segerothviertel, so heißt der Bereich, ging es schon immer heiß her. „Wo die Messer fliegen, wo man schießt mit Schrot, da ist meine Heimat, da ist Segeroth“, sangen früher schon die Schmuddelkinder im  Arbeiterviertel.
Heute findest Du dort die Universität und IKEA. Die lustigen Bezeichnungen mancher Produkte des schwedischen Möbelhauses, wie Rekdal, Madelkaka, Schabracke, Lustifik, Gutvik etc., haben aber jetzt nichts mit der Nachbarschaft zu tun.  Seit Neuestem hat die  Funke Medien Gruppe die Nähe zur Stahlstraße gesucht. So ändern sich die Zeiten.















Samstag, 28. März 2020

Tote Hose – Teil I


Kein Verkehr. Corona macht’s möglich. Ich war heute auf Fotosafari in Essen. Mit dem Roller bei herrlichem Frühlingswetter. Ich besuchte Orte, die sonst eigentlich recht gut frequentiert sind. Zurzeit „Lost Places“ oder „total tote Hose“. Das Letztere passt besser zum Thema. Fotografieren ist dort im Alltagsbetrieb absolut unerwünscht und macht mächtig Ärger. Zunächst der spezielle Straßenstrich an der Gladbecker Straße (B 224).

Ein Ort der gewerbsmäßigen Unzucht, an dem sittenwidrige Verträge abgeschlossen werden, wie es früher hieß. Heute sind die Abmachungen legal.
Rein, raus geht nicht mehr. Die Einfahrt sowie die Ausfahrt sind amtlich abgesperrt. Da kriegt der Begriff Sperrbezirk eine neue Bedeutung. Normalerweise biegen die Freier von der B 224 kommend in den Einbahnverkehr ab, drehen auf dem Platz eine Runde. Je nach Bedürfnis dauert der Aufenthalt länger. Verrichtungsbox oder Wohnwagen.
Der Platz an dieser Stelle wurde einst als Kirmesplatz angelegt. Aber er war für die Essener zu weit vom Schuss. Als dann der Straßenstrich von der Pferdebahnstraße planverdrängt wurde, Krupp-Thyssen baute in der Nähe seinen Firmensitz, stellte die Stadtverwaltung den Kirmesplatz anderweitig Interessierten zur Verfügung. Seitdem bieten Frauen dort ihre Dienste im Wohnwagen oder der sog. Verrichtungsbox an.
Heute kam ich dort ungestört zum Schuss. Hier meine Ergebnisse:













Donnerstag, 26. März 2020

Corona - "Wir haben die Genehmigung von Onkel Thomas"


Essen-Fischlaken: Überall in unserem Stadtteil sieht man Spuren der Kinder. Sie sind in dieser Corona-Zeit in Zwangsferien geschickt worden. Schulhöfe und Spielplätze sind zum Spielen und Toben gesperrt. „Alles wird gut“ heften sie an die Fenster ihrer Zimmer. Sie malen Regenbögen auf die Straßen.

Eine besonders gelungene Aktion habe ich heute Abend am Bergfriedhof gesehen. Da haben die Kids einfach den Parkplatz für sich vereinnahmt. „Wir haben die Genehmigung von Onkel Thomas“, steht auf dem selbst gestalteten Plakat. Mit Onkel Thomas ist unser Oberbürgermeister Thomas Kufen gemeint. Die Zufahrt ist abgeflattert – DO NOT CROSS. Die Parkboxen sind mit einem großen R markiert. R wie reserviert. Das ist gut und gefällt mir. Zumal im Moment sowieso keine Beerdigungen stattfinden. Vielleicht besorge ich ihnen noch ein amtliches Flatterband. Das müsste irgendwo in meinem Keller aus alten Zeiten liegen. Polizeiabsperrung steht darauf. Ich wünsche besonders den Jüngsten: „Kommt gut über diese Zeit. Euer Fischlaker Reporter, Onkel Uwe.“


Mittwoch, 25. März 2020

Corona - einer der Alltagshelden


Es ist schon nach 22.00 Uhr am Dienstagabend. Mein Stadtteil Fischlaken im Essener Süden ist schon fast im Tiefschlaf. Schon über Tag ist es hier wegen der Corona-Krise viel ruhiger geworden.
Da höre ich in unserer kleinen Straße ein mir gut bekanntes Motorengeräusch. Es stammt vom Obst- und Gemüsewagen von Günther Bier. Er parkt den offenen Lkw in einer Zufahrtstraße unter unserem Balkon und wartet in der Dunkelheit auf seine Kunden. Eine junge Nachbarin kommt aus dem Nachbarhaus und reicht dem Obstverkäufer ihren großen Einkaufskorb rüber. Sie versorgt sich und eine ältere Dame, die im selben Haus wohnt, mit Obst und Gemüse. Ich frage Herrn Bier, wie es jetzt in der Corona-Krise so läuft. Der 64-Jährige:“ Ich habe noch mehr zu tun als sonst. Die Kunden freuen sich, wenn ich sie direkt an der Haustür beliefere.“

Und das macht er seit über 40 (!) Jahren hier im so genannten Werdener Land. Gerade die älteren Bewohner sind seit vielen Jahren seine Kunden. Manchmal lassen sie einfach aus den oberen Etagen den Korb am Seil hinunter. Oder Günther Bier geht mit vollen Tüten zu den Haustüren.  Als junger Mann, gerade einmal 20 Jahren alt, hat er sein mobiles Obst- und Gemüsegeschäft hier am südlichen Rand des Ruhrgebiets gegründet und die Freude daran nie verloren. Auf die Frage, wie lange er sein Fahrgeschäft noch betreiben möchte, lächelt Günther Bier. „Wenn ich gesund bleibe, noch einige Jahre. Denn erst vor drei Jahren habe ich mir einen neuen Gemüsewagen angeschafft. Der alte „Tamhart“ von Baujahr 1982 hat nämlich den Geist aufgegeben.“
Danke, Günther Bier. Du bist in dieser Zeit einer unserer Alltagshelden.

Dienstag, 24. März 2020

Zetteltrick - Zahnlücke verrät Dieb


Altenessen: So ein Fall macht mich echt wütend. Da schellt ein Typ bei mehreren älteren Menschen und erzählt ihnen eine „Räubergeschichte“. Er müsse Medikamente für Nachbarn abgeben, gaukelt er vor. Danach müsse er noch ein Zettel ausfüllen, um so in die Wohnung zu gelangen. Zwei ältere Damen (87 und 92) fallen auf den Trick rein. Der Unbekannte klaut eine Geldbörse mit Bargeld. Pech für den Dieb, dass die Frauen ihn gut beschreiben können. Auffallend sei seine Zahnlücke gewesen, erzählen sie den Polizisten. Die Fahnung führt wenig später zur Festnahme eines Pärchens. Er (43) mit Zahnlücke, sie (37). Sie haben die Beute noch dabei. Beide sind ohne festen Wohnsitz. Und, ich hätte wetten können, wegen anderer Straftaten bekannt. Einen festen Wohnsitz haben sie nicht. Was ich vermute, verschweige ich.



Hier die ganze amtliche Geschichte der Polizei: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/4555608


Frühjahrsputz

Heute ist Tag 2 des gezwungenen Frühjahrsputzes. Corona macht es möglich. Nach dem Bücherregal gestern ist heute unser "Hundertwasser-Bad" dran. Der Meister guckt von oben zu, ob seine Schülerin Sabine auch alles richtig macht.
Ich kann mich noch an meine Kindheit erinnern. Wenn Mutter mit dem Frühjahrsputz anfing, hieß es für uns vier Jungs. Raus, auf die Straße, was damals noch ging. Dann stellte sie unsere 3,5 Zimmer-Wohnung auf den Kopf. Teppiche raus und geklopft (da war selbst unser Fußballtor auf dem Hinterhof belegt), Gardinen runter und gewaschen, unterm und auf dem Schrank wurde gefeudelt und anschließend mit Zeitungspapier ausgelegt. Blitzblank war die Wohnung anschließend. Eben Frühjahrsputz.

Montag, 23. März 2020

Corona-Verordnung vom 22. März 2020


Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(CoronaSchVO) vom 22. März 2020



§ 1 Reiserückkehrer aus Infektionsgebieten
 (1) Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach RKI-Klassifizierung dürfen vor Ablauf von 14 Tagen nach dem Aufenthalt in dem Risikogebiet folgende Bereiche nicht betreten:
1. Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfe),
2. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken,
3. stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII sowie ähnliche Einrichtungen,
4. Berufsschulen,
5. Hochschulen.
(2) Ausgenommen von den Betretungsverboten nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 sind Personen, die für die medizinische oder pflegerische Versorgung oder die Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend erforderlich sind. Die Entscheidung obliegt der jeweiligen Einrichtungsleitung und ist entsprechend zu dokumentieren. Die jeweils aktuell geltenden RKI-Richtlinien sind zu beachten.

§ 2 Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
(1) Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen der Pflege und Wohnformen der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII sowie ähnliche Einrichtungen haben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.
(2) In den Einrichtungen nach Absatz 1 sind Besuche untersagt, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).
(3) Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Bewohner/Patienten und Besucher müssen geschlossen werden. Ausnahmsweise darf die Einrichtungsleitung den Betrieb für die Beschäftigten der Einrichtung aufrechterhalten.
(4) Sämtliche öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen sind untersagt.

§ 3 Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote sind untersagt:
1. Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen,
2. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,
3. Fitness-Studios, Sonnenstudios, Schwimmbäder, „Spaßbäder“, Saunen und ähnliche Einrichtungen,
4. Spiel- und Bolzplätze,
5. Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen,
6. Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen,
7. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
(2) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

§ 4 Bibliotheken, Hochschulbibliotheken
Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.

§ 5 Handel
(1) Zulässig bleiben der Betrieb von
1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,
2. Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien,
3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
4. Reinigungen und Waschsalons,
5. Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
6. Tierbedarfsmärkten,
7. Einrichtungen des Großhandels.
Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der für Kunden zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen.
(2) Die Veranstaltung von Wochenmärkten bleibt zulässig unter Beschränkung auf den Einrichtungen des Absatzes 1 entsprechende Anbieter.
(3) Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal); unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.
(4) Der Betrieb von nicht in den Absätzen 1 oder 3 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels ist untersagt. Zulässig ist insoweit lediglich der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren; die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
(5) Abweichend von Absatz 4 dürfen Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch Waren umfasst, die dem regelmäßigen Sortiment einer der in den Absätzen 1 und 3 genannten Verkaufsstellen entsprechen, unter den nachfolgenden Voraussetzungen betrieben werden. Bilden diese Waren den Schwerpunkt des Sortiments ist der Betrieb der Verkaufsstelle insgesamt zulässig, anderenfalls ist nur der Verkauf dieser Waren zulässig.
(6) Alle Einrichtungen haben die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.

§ 6 Sonntagsöffnung
Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Geschäfte des Großhandels dürfen über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Apotheken dürfen an Sonn- und Feiertagen generell öffnen.

§ 7 Handwerk, Dienstleistungsgewerbe
 (1) Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
(2) Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. In den Geschäftslokalen sind die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu treffen.
(3) Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden. Das gleiche gilt für gesundheitsorientierte Handwerksleistungen (Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädischen Schuhmacher etc.), die zur Versorgung der betreffenden Person dringend geboten sind.


§ 8 Beherbergung, Tourismus
 Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken und Reisebusreisen sind untersagt.

§ 9 Gastronomie
(1) Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Nicht öffentlich zugängliche Betriebskantinen dürfen zur Versorgung der Beschäftigten betrieben werden, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gewährleistet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 sind die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf durch Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen, Cafés und Kantinen zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.


§ 10 Einkaufszentren
Der Zugang zu Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen ist nur zulässig, wenn sich dort nach den §§ 5, 7 und 9 zulässige Einrichtungen befinden, und nur zu dem Zweck, diese Einrichtungen aufzusuchen.

§ 11 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
(1) Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten.
(2) Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz Ausnahmen zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Mindestabstände) sichergestellt haben. Satz 1 gilt entsprechend für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.
(3) Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
(4) Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.

§ 12 Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum
(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind
1. Verwandte in gerader Linie,
2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,
3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen,
5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche Ansammlungen (insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs).
Zur Umsetzung des Verbots in Satz 1 können die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden generelle Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Orte aussprechen.
(2) Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt. Die nach
§ 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden können zur Umsetzung des Verbots in Absatz 1 Satz 1 weitere Verhaltensweisen im öffentlichen Raum generell untersagen.

§ 13 Verfügungen der örtlichen Ordnungsbehörden
 Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen der nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden vor. Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich darin verfügter weitergehender Schutzmaßnahmen, bleiben bereits erfolgte oder zukünftige Anordnungen der nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden unberührt.
 
§ 14 Durchsetzung der Verbote, Bußgelder, Strafen
(1) Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei gemäß den allgemeinen Bestimmungen unterstützt.
(2) Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt (§§ 73 Absatz 1a Nummer 6, Absatz 2, 75 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 und 4 des Infektionsschutzgesetzes). Dabei sind die nach den §§ 3, 9 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten   
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 20. April 2020 außer Kraft.

Düsseldorf, den 22. März 2020 - Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Karl-Josef  L a u m a n n


Sonntag, 22. März 2020

Abendrunde

Essen-Fischlaken: Abendrunde durch unseren Stadtteil. Dank an die Landwirte, die zu dieser Zeit noch fleißg sind...






https://de.wikipedia.org/wiki/Fischlaken

Essen - Corona-Einsätze und Warnung der Polizei


Einsätze

Ein 63-jähriger Kunde geriet gestern mit einer 26-jährigen Mitarbeiterin eines Baumarktes in Rellinghausen in Streit. Der Mann wollte sich trotz der Sicherheitsmaßnahmen Zutritt verschaffen und stieß sie zu Boden. Kollegen der verletzten jungen Frau hielten den Mann bis zum Eintreffen der Polizei fest. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.

Ein weiterer gravierender Verstoß gegen die erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Essen führte ebenfalls zu einer Strafanzeige. Am frühen Morgen wurde die Polizei zu einer Gaststätte auf der Langenbeckstraße entsandt. Als die Polizeibeamten an der Gaststätte eintrafen, konnten sie mehrere Stimmen und lautes Gelächter aus dem Inneren der Gaststätte vernehmen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung der Polizeibeamten wurde die Türe einen Spalt geöffnet. Ein 54-Jähriger erklärte den Beamten, dass man hier eine private Geburtstagsparty feiere und die Polizei sich verziehen solle. Der Mann sagte, dass es ihm Scheiß egal sei, was die Beamten sagen würden. Durch die Polizeibeamten beendete die Party.

Der Chefsprecher der Essener Polizei, Ulrich Faßbender: „Diese schlechten Beispiele zeigen, dass einige Dummköpfe den Ernst der Lage immer noch nicht erkannt haben. Mit ihrem Egoismus und ihrer Uneinsichtigkeit gefährden sie nicht nur ihre eigene Gesundheit, sondern die Gesundheit aller Bürger dieser Stadt…“


Warnung vor Kettenbrief

Erneut ist ein Corona-Kettenbrief über „Whatsapp“ im Umlauf. Die Polizei warnt vor der Falschmeldung. Es kursiert die Nachricht, dass die Feuerwehr Wohnungen aufsuchen wird, um zu checken, inwiefern der Corona-Virus sich verbreitet. Hierbei handelt es sich um eine weitere Falschmeldung. Wenn die Feuerwehr an der Haustür klingelt und vorgibt, sie müsse Überprüfungen zum Corona-Virus durchführen, dann sollte jedermann stutzig werden und die Polizei alarmieren. Hier kann nur eine Betrugsmasche im Vordergrund stehen.

Samstag, 21. März 2020

Anfang und Ende in dieser Zeit


„Es geht in der Corona-Krise um Leben und Tod“, sagt der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Ja, er hat recht. Ich meine jetzt nicht das Sterben aufgrund einer Virusinfektion. Das ist traurig genug. Ich meine gesellschaftliche Einschränkungen im Zusammenhang mit diesem Thema.
Väter können und dürfen nicht mehr bei der Geburt ihrer Kinder dabei sein. Der Kreißsaal bleibt nur für die unmittelbar Beteiligten geöffnet. Einen Satz lese ich heute in der Tageszeitung häufig. Und zwar auf den Doppelseiten der Todesanzeigen. „Die Beisetzung hat aufgrund der momentanen Situation im engsten Familienkreis stattgefunden.“ Einige Familien fügen hinzu: „Die Trauerfeier wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.“ Besonders hat mir gefallen: “Olli würde schmunzeln.“
Ja, ich bin ein Befürworter davon, dass beim letzten Gang viele Verwandte, Freunde, Nachbarn und Wegbegleiter des Verstorbenen dabei sind. Wenn Arbeitskollegen sterben, wird die Trauerfeier im Anschluss bei Kaffee und Kuchen zum Veteranentreffen. Dann darf nach den Tränen auch wieder gelacht werden. Ein Teil der Trauerbewältigung.

Margot Käßmann, die Pfarrerin und ehemalige Bischöfin, schrieb in ihrem Buch DAS ZEITLICHE SEGNEN: „Da ist es schön, Menschen wiederzusehen, die Du lange nicht gesehen hast. Es ist eine Feier in Respekt vor den Toten, aber auch für die Lebenden.“ Der Satz der Mutter am Abend der Trauerfeier und Beerdigung für ihren achtjährigen Sohn Moritz, meinem kleinen Freund, klingt für mich immer noch nach: „Es war ein schöner Tag.“
Der Tod hat schon zwei Mal nach meiner, nach unserer Hand gegriffen, 1978 beim Badeunfall unseres Sohnes Axel, 1981 bei meinem Hubschrauberabsturz und ein bisschen auch bei meinem Infarkt 2015 in Wien. Aber dann hat er sie wieder losgelassen, Gott sei Dank. Seit vielen Jahren beschäftigte ich mich mit ihm und habe Gevatter Hein zu meinem Freund erklärt. Vielleicht aus Dankbarkeit oder aus rein egoistischen Gründen. Dann lässt er mich noch ein bisschen länger im Irdischen, denke ich.
Aber manchmal ist der Tod auch ein großes Arschloch. Immer dann, wenn er die Kinder, wie Samantha und Moritz, holt oder Menschen ganz plötzlich aus dem Leben reißt, wie unseren Piloten und Polizeikollegen Rolf damals im Wald bei Paderborn. Er kann aber auch sehr sanft sein, so wie bei meiner Mutter. Sie legte sich noch einmal vormittags ins Bett, weil es ihr nicht so gut ging und schlief mit ihren 89 Jahren ein. Für immer.
Gestern ist Kurt gestorben. Auch er muss nun im ganz kleinen Kreis verabschiedet werden. Schade, es wird kein Veteranentreffen geben.