Sonntag, 1. Februar 2026

Polizeigeschichte(n) - Vom Wachtmeister "Wimmelmann" zur Künstlichen Intelligenz

 Wachtmeister „Wimmelmann“. In Polizeikreisen war dies früher die Bezeichnung für Beamte, die das Schreiben möglichst mieden, sei es mit Stift oder an der Schreibmaschine. Solche Beamte erklärten dem Bürger gerne, dass eine Anzeige wenig Sinn habe oder verwiesen ihn an eine andere Dienststelle. Diese Gespräche dauerten oft länger als das Verfassen einer kurzen Anzeige oder eines schriftlichen Vermerks. Man muss vielleicht entschuldigend sagen, dass viele Polizisten in den Nachkriegsjahren aus handwerklichen Berufen kamen, in denen das Schreiben keine große Rolle spielte. Dafür besaßen sie andere Qualitäten, besonders körperliche im Gegensatz zur heutigen Polizeigeneration.

Nach dem Krieg bis in die 1980er-Jahre lag auf jeder Wachtheke, streng bewacht von dem Wachhabenden, das sogenannte Tätigkeitsbuch oder Wachbuch. Dort hinein wurden polizeiliche Vorfälle – kleinere Verkehrsunfälle, Randalierer, Bodenfunde, Straßenunfälle und Ähnliches – handschriftlich festgehalten. Die Handschrift der Polizisten war auffällig ordentlich; eine Schönschreiben-Note „gut“. Ältere Generationen wurden noch im „Schönschreiben“ Griffel und Füllfederhalter gedrillt – in der Schule und von den Eltern. Mütter wischten den Kindern die Schiefertafel sauber, wenn das gekreidete A, B, C nicht gefiel, und forderten: „Neu schreiben“. Aus den Schulheften wurden auch schon mal Seiten herausgerissen, mit dem Hinweis: „Das kannst du besser.“


Tätigkeitsbuch lag stets beim Wachhabenden
 

Mit der Zeit verlor die ansehnliche Handschrift ihren ästhetischen Wert. Das Zeitalter der „Sauklaue“ mit Kugelschreiber und Tintenkiller begann.

Polizeischüler mussten sich an die Schreibmaschine gewöhnen. Sie lernten das Zehnfingersystem: A, S, D, F, ping – J, K, L, Ö, ping. Trotzdem beherrschten die meisten Polizisten eher das Zweifingerschnellverfahren. Bei den leeren Vordrucken und Formularen musste man kräftig die Tasten anschlagen, um bis zu sieben Blatt Papier mit sechs Blaupapierbögen dazwischen, zu „bearbeiten“. Das „O“ hinterließ im Anzeigentext manchmal sogar ein Loch. Und wehe, man hat sich verschrieben, dann hieß es radieren und neu einspannen.

Um den Schreibprozess auf den Wachen zu beschleunigen, wurden in den 1990er-Jahren Schreibkräfte eingestellt. Der Polizist diktierte ins Aufnahmegerät, die Angestellte übertrug den Text in die Schreibmaschine. Die Politik war stolz auf diese Errungenschaft, denn die Beamten konnten sich mehr auf das Wesentliche ihrer Aufgabe konzentrieren. Allerdings dauerte der Vorgang auf dem Dienstweg dadurch oft länger, denn die getippte Strafanzeige oder Verkehrsunfallanzeige musste letztlich von dem Beamten unterschrieben werden. Auch wenn der schon Feierabend hatte. Dann eben am nächsten oder übernächsten Tag.

 

Die gute, alte Olympia - daneben der Drogentest

Anfang bis Mitte der 1990er-Jahre begann das Zeitalter der Personal Computer (PC) bei der Polizei. Höhepunkt der Zuweisungen war der EU-Gipfel 1994, bei dem etwa 8.000 Polizisten in Essen Dienst versahen. Es wurde wieder geübt: Wie schreibe und sende ich eine E-Mail? Im Zeitalter von Faxgeräten ein Wunder. Die wenigsten konnten zunächst mit der Digitalisierung umgehen, für viele ältere Polizisten war das eine große Herausforderung. Begriffe wie herunterfahren, speichern oder booten waren Fremdwörter. Es wurden in den Behörden Ausbildungsplattformen eingerichtet. Das gedachte Papiersparen war allerdings ein Irrglaube. Eine Kollegin zog nach Dienstschluss stets den Stecker aus der Steckdose, weil der Computer sonst nicht ausging, sagte sie. Die jüngeren Beamten hingegen waren sofort dabei. Gab es doch mittlerweile das Schulfach Informatik. 

Der PC stand später auf jedem Schreibtisch

 

Heute fliegen die Finger – oft nur die Daumen – der Laptop-Polizisten über die Tasten. Elektronische Programme und „Plug and Play“ erleichtern die Arbeit enorm. Es bleibt spannend, was die Künstliche Intelligenz in Zukunft im Bereich des polizeilichen Schreibens noch alles möglich macht.

Ein Blick in die alten Tätigkeitsbücher zaubert heute immer noch ein Lächeln auf die Lippen. Manch handschriftlicher Eintrag endete mit der Formulierung: „Der Betroffene wurde ortsüblich belehrt.“ Aber das ist eine andere Geschichte. 

Tipp: Polizeimuseums Essen - Infos: www.ipa-essen.de - kostenlos