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Samstag, 13. Februar 2016

Skandal?



Wann kommt das schon einmal vor? Polizisten erwischen einen Einbrecher auf frischer Tat. Eher selten. Am vergangenen Mittwoch gab es einen Festnahmeerfolg im Stadtteil „Südviertel“. In einer Wohnung erwischte eine Zivilstreife eine 25-jährige Frau auf frischer Tat fest. Komplizen konnten fliehen. Beute und Einbruchswerkzeug hatte sie dabei. Klare Sache. Und am Schluss der polizeilichen Berichterstattung steht der Satz, der diesen Fall meines Erachtens zum Skandal macht: „Auf Anordnung der zuständigen Staatsanwältin wurde sie (Anmerkung: gemeint ist die Einbrecherin) noch gestern entlassen.“ Rein juristisch ist das Verhalten der 25-jährigen Gaunerin nach § 243 Strafgesetzbuch ein „Besonders schwerer Fall des Diebstahls“. Auch der Versuch ist strafbar. Die Strafandrohung: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis 10 Jahren. Da die Frau keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ist der Haftgrund „Fluchtgefahr“ eindeutig. Die Folge wäre: Untersuchungshaft. Fluchtgefahr ist immer gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen wird. So habe ich es gelernt. Ich hoffe nicht, dass sich daran im Laufe der Jahre etwas geändert hat. Die Entscheidung der Staatsanwältin ist meines Erachtens nicht nur juristisch falsch, sondern gesellschaftspolitisch fatal. Gerade zurzeit. Die Reaktionen in vielen sozialen Netzwerken belegen dies. Oder liegt die Entscheidung der Staatsanwältin daran, dass die Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen voll sind, wie die Medien heute berichten. Tendenz steigend. Also, kein Platz mehr im Knast. Ich hoffe nicht. Und die Bitte an meine Polizeikollegen: Weitermachen, auch wenn es noch so schwer fällt. Die Solidarität der Bürger habt ihr. Die Justiz in diesem Fall eher nicht.

Hier die Pressemeldung der Essener Polizei:  http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/3249369






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