Geschichten und Gedanken von einem Polizisten a. D.
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Samstag, 13. Februar 2016
Skandal?
Wann kommt das schon einmal vor? Polizisten erwischen einen Einbrecher auf
frischer Tat. Eher selten. Am vergangenen Mittwoch gab es einen Festnahmeerfolg
im Stadtteil „Südviertel“. In einer Wohnung erwischte eine Zivilstreife eine
25-jährige Frau auf frischer Tat fest. Komplizen konnten fliehen. Beute und
Einbruchswerkzeug hatte sie dabei. Klare Sache. Und am Schluss der
polizeilichen Berichterstattung steht der Satz, der diesen Fall meines
Erachtens zum Skandal macht: „Auf Anordnung der zuständigen Staatsanwältin
wurde sie (Anmerkung: gemeint ist die Einbrecherin) noch gestern entlassen.“
Rein juristisch ist das Verhalten der 25-jährigen Gaunerin nach § 243
Strafgesetzbuch ein „Besonders schwerer Fall des Diebstahls“. Auch der Versuch
ist strafbar. Die Strafandrohung: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis 10
Jahren. Da die Frau keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ist der
Haftgrund „Fluchtgefahr“ eindeutig. Die Folge wäre: Untersuchungshaft.
Fluchtgefahr ist immer gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass sich der
Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen wird. So habe ich es gelernt. Ich
hoffe nicht, dass sich daran im Laufe der Jahre etwas geändert hat. Die
Entscheidung der Staatsanwältin ist meines Erachtens nicht nur juristisch
falsch, sondern gesellschaftspolitisch fatal. Gerade zurzeit. Die Reaktionen in
vielen sozialen Netzwerken belegen dies. Oder liegt die Entscheidung der Staatsanwältin
daran, dass die Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen voll sind, wie die Medien heute
berichten. Tendenz steigend. Also, kein Platz mehr im Knast. Ich hoffe nicht.
Und die Bitte an meine Polizeikollegen: Weitermachen, auch wenn es noch so
schwer fällt. Die Solidarität der Bürger habt ihr. Die Justiz in diesem Fall
eher nicht.
Hier die Pressemeldung der Essener Polizei: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/3249369
Bitte als Leserbrief für die Funke-Gruppe, danke:-)
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