Anwohner und Gäste einer Gastwirtschaft rufen die Polizei. Hauptwachmeister Johannes G. und sein Streifenkollege vom 1. Polizeirevier machen sich auf den Weg zum Einsatzort. Die Beamten leuchten in die Ruine und entdecken „eine Gestalt“, wie sie später sagen, am Fenster. Auf Zuruf reagiert der 21-Jährige nicht. Unterstützungskräfte werden angefordert, ebenso die Feuerwehr. Diese fährt die Drehleiter aus. Der Bereich rund um die Synagoge wird abgesperrt. Beide Beamte klettern über die Leiter in den „nächtlichen Himmel“, heißt es im Einsatzbericht, und treffen in 30 Meter Höhe im Kuppelumlauf auf den „Störer“. Sie fordern ihn auf, das Steinwerfen einzustellen und drohen den Schusswaffengebrauch an. Später sagen die Beamten: “Wir befanden uns in Lebensgefahr.“ Zwischenzeitlich schießen von unten andere Polizisten Tränengas in die Höhe. Die Wirkung in dem offenen Restgebäude ist gleich Null. Bis auf fünf Meter klettert nun der Hauptwachtmeister L. an den jungen Mann ran. Nach seinen Angaben bückt er sich und greift nach einem größeren Steinbrocken. Hauptwachtmeister G. schießt und trifft. Der 21-Jährige fällt in die Tiefe und stirbt.
Später stellte sich heraus, dass der Getötete aus Bochum
stammt, der erst vor kurzem bei Stuckarbeiten an einem Neubau abgestürzt war
und sich einen Schädelbruch zugezogen hatte. An dem verhängnisvollen Freitag
hatte er Alkohol getrunken.
Johannes Otto, Polizeihauptkommissar a. D. (Spitzname: Der
letzte Preuße) hat diesen Fall vor vielen Jahren in einem Aufsatz festgehalten
und dazu die Skizze gefertigt. In seiner rechtlichen Beurteilung kommt er zum
Ergebnis: Der Schusswaffengebrauch war rechtmäßig. (Quelle/Zeichnung: Johannes Otto, Polizeihauptkommissar a.D.,
1911-2001).
Info: In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, während der Novemberpogrome 1938, wurde die Synagoge durch Brandstiftung im Inneren stark beschädigt. Ihr Äußeres blieb dabei fast unversehrt. Aufgrund der massiven Bauweise aus Stahlbeton konnten die Nationalsozialisten das Gebäude entgegen ihren Plänen nicht abreißen, eine Sprengung war wegen der umliegenden Häuser unmöglich. Den Zweiten Weltkrieg überstand der Bau ohne größere Schäden.Das Baukunstwerk gehört zu den größten und architektonisch bedeutendsten, freistehenden Synagogenbauten Europas aus der Anfangszeit des 20. Jahrhunderts. Es ist ein einzigartiges Kulturdenkmal. In der Pogromnacht wurde auch die angezündet.
Info: In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, während der Novemberpogrome 1938, wurde die Synagoge durch Brandstiftung im Inneren stark beschädigt. Ihr Äußeres blieb dabei fast unversehrt. Aufgrund der massiven Bauweise aus Stahlbeton konnten die Nationalsozialisten das Gebäude entgegen ihren Plänen nicht abreißen, eine Sprengung war wegen der umliegenden Häuser unmöglich. Den Zweiten Weltkrieg überstand der Bau ohne größere Schäden.Das Baukunstwerk gehört zu den größten und architektonisch bedeutendsten, freistehenden Synagogenbauten Europas aus der Anfangszeit des 20. Jahrhunderts. Es ist ein einzigartiges Kulturdenkmal. In der Pogromnacht wurde auch die angezündet.
Am Rande: Später machte folgende Geschichte in der
„Gerlingwache“ (Citywache) die Runde. Der Schütze habe Jahre später ein Haus in
der Stahlstraße – im Pott heißt das Puff, im Amtsdeutsch Dirnenwohnheim –
geerbt, weil er sich liebevoll um die Eigentümerin gekümmert habe. Seine
Polizeimütze habe er an den berühmten Nagel gehängt und im Westwald ein Hotel eröffnet.
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